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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann veröffentlicht Kriminalstatistik 2018

18. März 2019 by Klaus Kohnen

Niedrige Kriminalitätsbelastung und hervorragende Aufklärungsquote – Weniger Wohnungseinbrüche und Raubkriminalität – Mehr Sexualstraftaten und Rauschgiftkriminalität

„Dank der niedrigen Kriminalitätsbelastung und der hervorragenden Aufklärungsquote konnten die Bürgerinnen und Bürger auch im vergangenen Jahr in Bayern vergleichsweise sehr sicher leben.“

Dieses Fazit hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute in München bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 gezogen. Zwar sei die bereinigte Kriminalitätsbelastung (ohne ausländerrechtliche Delikte wie illegale Einreise oder illegaler Aufenthalt) im letzten Jahr um 0,8 Prozent auf 4.571 Straftaten pro 100.000 Einwohner gestiegen (2017: 4.533).

„Das ist aber der zweitniedrigste Wert der letzten 30 Jahre“, erklärte Herrmann.

Das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, sei damit in Bayern auch im bundesweiten Vergleich äußerst niedrig. Was den bayerischen Innenminister besonders stolz macht: Die um ausländerrechtliche Delikte bereinigte Aufklärungsquote stieg im vergangenen Jahr auf 64,5 Prozent (2017: 64.4 Prozent).

„Das ist der höchste Wert seit 13 Jahren und ein deutlicher Beleg für die ausgezeichnete Arbeit der Bayerischen Polizei“, betonte Herrmann.

„Seit vielen Jahren hat die Bayerische Polizei bei der Aufklärungsquote einen Spitzenplatz.“

Wie Herrmann berichtete, gab es 2018 bei den Straftaten ohne ausländerrechtliche Delikte eine leichte Zunahme um 1,3 Prozent auf 594.116 Fälle (2017: 586.206). Miteingerechnet sind auch die versuchten Straftaten (43.727, Anteil:7,4 Prozent). Die Zahl der ausländerrechtlichen Delikte wie illegale Einreise oder illegaler Aufenthalt war mit 41.304 Fällen um 4,6 Prozent rückläufig (2017: 43.306). Der Anstieg der Fallzahlen ohne ausländerrechtliche Delikte um 7.910 Fälle ist laut Herrmann im Wesentlichen auf die Anstiege bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten (+4.159 Delikte auf 119.126 Fälle, +3,6 Prozent), der Rauschgiftkriminalität (+4.076 Delikte auf 55.017 Fälle, +8,0 Prozent), der Sachbeschädigungsdelikte (+1.177 Delikte auf 69.555 Fälle, +1,7 Prozent) der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (+960 Delikte auf 8.626 Fälle, +12,5 Prozent) sowie auf den Anstieg bei den Straftaten mit dem ‚Tatmittel Internet‘ zurückzuführen (+605 Delikte auf 26.437 Fälle, +2,3 Prozent). Deutliche Rückgänge verzeichnete die Kriminalstatistik unter anderem bei den Diebstahlsdelikten (-7.254 Delikte auf 155.924 Fälle, -4,4 Prozent), beim Erschleichen von Leistungen (-1.300 Delikte auf 19.252 Fälle, -6,3 Prozent) sowie beim Raub und der räuberischen Erpressung (-169 Delikte auf 2.169 Fälle, -7,2 Prozent).

Bei den um ausländerrechtliche Delikte bereinigten Straftaten waren 2018 von den insgesamt 263.318 registrierten Tatverdächtigen (2017: 265.883) 169.833 Deutsche (2017: 173.088) und 93.485 Nichtdeutsche (2017: 92.795). Der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen ist um 0,6 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gestiegen und liegt nun bei 35,5 Prozent. Zum Vergleich: Nichtdeutsche hatten mit Stand 31.12.2017 einen Anteil von 12,6 Prozent an der bayerischen Bevölkerung. Im zurückliegenden Jahr wurden insgesamt 27.823 tatverdächtige Zuwanderer (Personen mit den Aufenthaltsgründen ‚Asylbewerber‘, ‚Duldung‘, ‚Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtling‘, ‚Unerlaubt‘ oder ‚International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte‘) erfasst (2017: 27.427), die mindestens ein nicht-ausländerrechtliches Delikt begangen haben. Der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer an allen Tatverdächtigen lag bei 10,6 Prozent (2017: 10,3 Prozent).

Zu ausgewählten Kriminalitätsfeldern im Einzelnen

Im Bereich der Gewaltkriminalität gab es 2018 einen Anstieg um 1,9 Prozent auf 20.785 Fälle (2017: 20.399). Damit bewegten sich die Fallzahlen etwa auf dem Niveau der vergangenen zehn Jahre, das von 19.220 Fälle (2015) bis 21.101 Fälle (2016) reichte. Die Aufklärungsquote lag 2018 bei 85,1 Prozent (2017: 85,3 Prozent). Mit einem Anteil von 80,5 Prozent stellten nach wie vor die gefährlichen und schweren Körperverletzungen den Schwerpunkt dar (2018: 16.733 Fälle, 2017: 16.551, +1,1 Prozent). Einen deutlichen Anstieg gab es bei den Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag) mit 648 Fällen (2017: 558), davon 468 Versuche. Grund dafür war ein einziges Ermittlungsverfahren gegen einen Tatverdächtigen mit verübten 105 Mordversuchen. Dieser hatte von Bayern aus über das Internet junge Mädchen und Frauen unter Vorspiegelung eines Job-Angebots zu potenziell tödlichen Selbstversuchen mit Strom überredet.

Die Zahl der registrierten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stieg 2018 um 12.5 Prozent auf 8.626 Delikte (2017: 7.666), die Aufklärungsquote um 1,6 Prozentpunkte auf 82,6 Prozent. Wie Herrmann erläuterte, ist der Anstieg vor allem auch auf die Novellierung des Sexualstrafrechts vom November 2016 zurückzuführen, bei der unter anderem neue Tatbestände eingeführt und Handlungen, die zuvor nicht strafbar waren, unter Strafe gestellt wurden. Beispielsweise könne nun eine Vergewaltigung auch ohne Gewaltanwendung vorliegen, Stichwort ‚Nein heißt Nein!‘. Die damit einhergehende Sensibilisierung der Bevölkerung führe zudem zu einem erhöhten Anzeigeverhalten und folglich wohl auch zu einer Aufhellung des Dunkelfeldes. Der Tatverdächtigenanteil von nichtdeutschen Tatverdächtigen erhöhte sich auf 35,0 Prozent (2017: 32 Prozent). Ein Teil dieses Anstiegs ist auf die Zunahme bei den tatverdächtigen Zuwanderern zurückzuführen, deren Anteil an allen Tatverdächtigen auf 15,9 Prozent (2017: 15,0 Prozent) gestiegen ist.

Weiter verstetigt hat sich laut Herrmann der positive Trend beim Wohnungseinbruch.

„Bereits im vierten Jahr in Folge ist 2018 die Zahl der Wohnungseinbrüche gesunken“, erklärte der Minister mit Blick auf den deutlichen Rückgang um 13,3 Prozent auf 5.239 Wohnungseinbrüche (2017: 6.045).

Die Schadenssumme ging auf 18,4 Millionen Euro zurück (2017: 21,8 Millionen Euro).

„Unsere intensiven Bemühungen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls zahlen sich aus, vor allem die verstärkte Fahndungs- und Ermittlungsarbeit.“

Das Risiko, Opfer eines Wohnungseinbruchs zu werden, lag 2018 in Bayern bei nur noch 40 Fällen pro 100.000 Einwohner (2017: 47), ein auch bundesweit ausgezeichneter Wert. 20,6 Prozent der Wohnungseinbrüche konnte die Bayerische Polizei aufklären (2017: 21,2 Prozent).

Detailliertere Auswertungen zur Kriminalstatistik 2018 in Bayern können über www.innenministerium.bayern.de oder

www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/statistik abgerufen werden.

Pressemitteilung des StMI Nr. 79b v. 18.03.2019

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