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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMD: EU-Urheberrechtsrichtlinie – Gerlach: „Bund gefordert, Alternativen zu Uploadfiltern aufzuzeigen / Clearingstelle statt Zensur“

19. März 2019 by Klaus Kohnen

Digitalministerin Gerlach betont anlässlich der aktuellen Debatte zur EU-Urheberrechtsrichtlinie und Uploadfiltern:

„Das Ziel der Richtlinie ist richtig: Künstler, Autoren und Kreative müssen mit ihren Werken im Internet von heute effektiv geschützt werden – sie sind kein Freiwild. Dafür reicht ein Urheberrecht von gestern nicht aus. Auch das Netz braucht demokratische Regeln. Gerade im Interesse der Schwächeren brauchen wir eine ausgewogene Regulierung. Mir bereitet aber große Bauchschmerzen, dass die Nutzung von Uploadfiltern – obwohl sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – zu vorauseilender Zensur führen könnte. Es ist natürlich klar, dass z.B. ein neu gedrehter Film nicht einfach vor dem offiziellen Kinostart ohne Lizenz auf Youtube hochgeladen werden darf. Hier müssen auch die Plattformen in die Pflicht genommen werden und Urheberrechtsverletzungen aktiv verhindern. Es darf aber auch nicht zu einer Blockade von Beiträgen einzelner Nutzer kommen. Große Internetgiganten sollen nicht zum Schlagbaum im Netz werden. Das ist Gift für die Netzkultur.

Aktuell stehen sich die Schützer des geistigen Eigentums und die Schützer der absoluten Freiheit im Netz aber unversöhnlich gegenüber. Wir müssen einen Ausweg aus dieser Sackgasse finden und wieder gemeinsam an inhaltlichen Lösungen arbeiten. Wir müssen die Alternativen stärker herausarbeiten. Ich fordere deshalb vom Bund drei Dinge:

  1. Der Bund muss intelligente und pragmatische Lösungen für die Vergütung der Urheber finden und gleichzeitig die künstlerische Freiheit auf Plattformen wahren. Ein möglicher Weg können z.B. pauschale Abgaben bzw. Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften sein. In Deutschland zahlt Youtube bereits heute GEMA-Gebühren. Jeder Copyshop zahlt pauschale Gebühren für die Bereitstellung von Kopierern. Was für jeden Copyshop gilt, sollte auch für Plattformen machbar sein.
  2. Der Bund muss die Umsetzung der EU-Richtlinie schon nach einem Jahr evaluieren und prüfen, welche Auswirkungen die Regelungen auf die Kommunikationsfreiheit im Internet haben.
  3. Bis zu den Ergebnissen der Evaluation soll der Bund eine zentrale Clearingstelle einrichten für all die User, die sich von einer möglichen Zensur betroffen fühlen. Beschwerden sollen zeitnah an diese Stelle gerichtet werden können, um schnell eine Prüfung und Lösung für den geplanten Beitrag, Post oder Clip zu erreichen. Künstlerisches Eigentum und Meinungsfreiheit müssen im Netz genauso Hand in Hand gehen wie im richtigen Leben.“

Pressemitteilung des StMD v. 19.03.2019

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