Gesetzgebung

StMAS: Bayern setzt bei Kinderbetreuung auf Qualität und Beitragsentlastung [zum „Gute-Kita-Gesetz“]

Familienministerin Kerstin Schreyer stellt nach irreführenden Pressemeldungen klar, dass die Bayerische Staatsregierung die Mittel des Gute-Kita-Gesetzes sowohl für die Weiterentwicklung der Qualität als auch für die Beitragsentlastung der Eltern einsetzen wird.

„Die Eltern wünschen sich, dass die hohe Qualität der bayerischen Kitas gehalten und weiter gesteigert wird. Aber sie wünschen sich auch eine Entlastung bei den Gebühren. Deswegen machen wir auch beides.“

Im sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ ist ausdrücklich geregelt, dass mit den Mitteln auch Beitragsentlastungen finanziert werden können.

„Mir ist die weitere Steigerung der Qualität in unseren Kitas sehr wichtig“, so die Ministerin weiter: „Deshalb haben wir auch im Koalitionsvertrag konkrete Maßnahmen vereinbart, die ich umsetze.“

Danach sollen in den nächsten fünf Jahren 2.000 zusätzliche Tagespflegepersonen finanziert werden, auch um eine bessere Abdeckung von Tagesrandzeiten zu ermöglichen. Geplant ist dazu insbesondere die Förderung des Einsatzes von fest angestellten Tagespflegepersonen in Kitas. Ferner soll es einen Leitungs- und Verwaltungsbonus geben.

Schreyer: „Grundvoraussetzung für Qualität ist Zeit. Deshalb wollen wir die Leiterinnen in unseren Kitas mit einem Leitungs- und Verwaltungsbonus entlasten, damit sie mehr Zeit für die Leitungsarbeit haben.“

Diese Maßnahmen hat Schreyer bereits am 31. Januar in einem Redebeitrag im Plenum des Bayerischen Landtags betont. Von fehlender Investition in Qualität der Kinderbetreuung oder einer unklaren Mittelverwendung könne daher keine Rede sein. Im Gegenteilt, wie Schreyer betont:

„Ursprünglich wollte die SPD-Bundesministerin, dass die finanziellen Mittel ausschließlich für Kostenfreiheit verwendet werden können. Nur durch unseren Einsatz wurde die Möglichkeit geschaffen, die Mittel auch in Qualität zu investieren.“

Das „Gute-Kita-Gesetz“ sieht ein sehr formelles Verfahren vor, bevor die Gelder vom Bund ausgezahlt werden. Zudem muss der Bund sich erst mit allen Ländern einigen, bevor der erste Euro fließt:

„Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an den Details der weiteren Qualitätsverbesserungen. Allerdings rechnen wir mit den Bundesgeldern aufgrund der vorgegebenen Abstimmungserfordernisse nicht vor Herbst diesen Jahres.“

Auch der Doppelhaushalt 2019/2020 muss noch vom Landtag verabschiedet werden. Im Regierungsentwurf sind 30 Millionen Euro für 2019 und rund 68 Millionen Euro für 2020 für neue Maßnahmen der Qualitätsverbesserung eingestellt. Hinzu kommen laufende Maßnahmen wie etwa die sehr erfolgreiche Pädagogische Qualitätsbegleitung.

„Wir stehen bei der Qualität ja nicht bei null und werden unseren bislang eingeschlagenen Weg weiter gehen. Dazu werden wir die Qualität der Kindertagesbetreuung sichern und weiter verbessern und die Eltern bei den Beiträgen entlasten“, so die Ministerin abschließend.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 133 v. 20.03.2019