Gesetzgebung

StMAS: Kindergeld – Sozialministerin Kerstin Schreyer: „Anreiz zur Trennung von Familien abschaffen“

Zur laufenden Reform der Sozialrechtskoordinierung auf europäischer Ebene erneuert Sozialministerin Kerstin Schreyer Bayerns Forderung, die Höhe des Kindergeldes an die jeweilige Kaufkraft des Wohnsitzlandes der Kinder anzupassen:

„Mir als Sozialministerin geht es vor allem darum, nicht mit einer überproportionalen Förderung die Trennung von Familien zu unterstützen. Wenn wir das Kindergeld nach deutschen Verhältnissen in einem Land ausbezahlen, in dem Löhne und Lebenshaltungskosten viel niedriger sind, dann ist der Anreiz für die Familien groß, in Deutschland zu arbeiten und ihre Kinder in dem anderen Land zu lassen. Dieser Anreiz zur Trennung von Familien muss abgeschafft werden!“

Bayern setzt sich seit Jahren im Bund und in der EU für eine Änderung der Rechtslage beim Kindergeld ein. Schreyer betont:

„Wir wollen niemandem das Kindergeld wegnehmen. Aber wir wollen das Kindergeld an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Wohnsitzland des Kindes anpassen. Ziel war und ist eine gleichwertige Förderung aller Kinder. Und zwar gleichwertig in dem Sinne, was das Leben tatsächlich vor Ort kostet.“

Im Einkommenssteuerrecht gibt es bereits eine Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung der unterschiedlichen ausländischen Lebensverhältnisse. Diese könnte laut Schreyer entsprechend auch beim Kindergeld angewendet werden.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 132 v. 20.03.2019