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StMI: Herrmann hält Kürzungsvorschlag des Bundesfinanzministers bei Integration für verheerendes Signal für Länder und Kommunen [zum Entwurf Bundeshaushalt 2020]

20. März 2019 by Klaus Kohnen

Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Bundeszuschüsse zu den Flüchtlingskosten drastisch zu kürzen, scharf kritisiert und als völlig indiskutabel bezeichnet:

„Sollte der Bund sich hier seiner Verantwortung entziehen und diese massiven Kürzungen tatsächlich umsetzen, wäre das ein verheerendes Signal, vor allem an die Kommunen.“

Herrmann fürchtet einen deutlichen Rückschritt bei der Integration, die maßgeblich von den Ländern und Kommunen gestemmt wird.

„Diese radikalen Kürzungen wären ein Schlag ins Gesicht derer, die sich darum bemühen, die Integration von Flüchtlingen voranzutreiben. Die Bayerische Staatsregierung warne davor, dass nach dem Haushaltsentwurf des Bundesfinanzministers eine Halbierung der Flüchtlingsfinanzierung und am Ende dann sogar eine annähernde Dreiviertel-Kürzung der Mittel droht.

Nach dem in den Medien zitierten Vorschlag plant der Bund ab 2020 nur noch eine Pauschale pro anerkanntem Flüchtling. Diese ist degressiv angelegt. Im Jahr der Anerkennung soll sie 6.000 Euro betragen, im Folgejahr 4.000 Euro und in den Jahren drei bis fünf jeweils 2.000 Euro.

Nach den Worten Herrmanns sprechen gegen diesen Vorschlag gravierende Gründe: Die bisherige Bundesbeteiligung würde sich im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 mehr als halbieren und in den Folgejahren sogar noch weiter absinken. Die Streichung der Bundeszahlungen bei den Kosten der Unterkunft würde unmittelbar die Kommunen belasten.

Herrmann: „Mich überzeugt auch die Begründung des Bundes für die Kürzungen, nämlich die rückläufigen Zahlen bei der Migration, keineswegs. Integration ist eine Daueraufgabe, die auch eine verstetigte Finanzausstattung durch den Bund zwingend erfordert.“

Bisher erhalten die Länder verschiedene Zahlungen des Bundes, unter anderem die so genannte Integrationspauschale (2019: rund 2,4 Milliarden Euro) und eine monatliche Pauschale von 670 Euro je Asylbewerber im Verfahren. Außerdem werden bislang den Kommunen die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber vollständig erstattet (Volumen für 2019 rund 1,8 Milliarden Euro).

Pressemitteilung des StMI Nr. 90 v. 20.03.2019

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: Bundeshaushalt 2020

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