Gesetzgebung

StMAS: Überfällige Reform bei Familienpolitik [zum Starke-Familien-Gesetz]

Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag den Gesetzentwurf zum so genannten Starke-Familien-Gesetz beschlossen. Dieser setzt langjährige bayerische Forderungen um. „Die Reform war überfällig, damit geringverdienende Familien besser vom Kinderzuschlag und den Bildungs- und Teilhabeleistungen profitieren“, so Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer.

„Gerade Einelternfamilien können nun besser vom Kinderzuschlag profitieren. Denn Unterhalt für das Kind oder Unterhaltsvorschuss wird nur mehr teilweise auf den Kinderzuschlag angerechnet“, so die Ministerin weiter.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kindeseinkommen wie zum Beispiel Kindesunterhalt nur noch zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag anzurechnen, statt wie bisher zu 100 Prozent. Diese Anrechnung sollte im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung auf 100 Euro gedeckelt werden.

„Es freut mich besonders, dass nun mit bayerischer Unterstützung im Bundesrat diese Deckelung auf einen Freibetragseffekt von 100 Euro entfällt. Das ist wichtig, damit auch Einelternfamilien mit älteren Kindern mehr vom Kinderzuschlag haben“, so Schreyer weiter.

Der Gesetzentwurf enthält weitere wichtige Nachbesserungen, um einkommensschwache Familien zu unterstützen: Der Kinderzuschlag wird zunächst auf 185 Euro angehoben, die Leistungen für Bildung und Teilhabe – dazu gehören etwa die Schulbedarfspauschale oder die Pauschale für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit – werden erhöht und der Leistungsbezug wird insgesamt vereinfacht. So profitieren mehr Familien. Außerdem entfällt die Höchsteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag.

„Bisher gab es die absurde Situation, dass mit einem auch nur geringfügig gestiegenen Einkommen der Kinderzuschlag schlagartig entfallen ist. Und mit ihm die Bildungs- und Teilhabeleistungen. Familien hatten unter dem Strich weniger Geld zur Verfügung. Deshalb entspricht die nun vorgesehene schrittweise Abschmelzung des Kinderzuschlags mit steigendem Einkommen einer langjährigen bayerischen Forderung. Damit wird eine verstärkte Erwerbstätigkeit unterstützt statt bestraft. Auch das ist eine wichtige Botschaft, die wir Kindern und Jugendlichen vermitteln wollen: Arbeiten lohnt sich!“, stellte Schreyer abschließend fest.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 136 v. 21.03.2019