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StMUV: Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen B kann beginnen – Glauber: Ausstieg aus der Kernenergie schreitet voran

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Das Bayerische Umweltministerium hat die Genehmigung zum Abbau des abgeschalteten Block B des KKW Gundremmingen erteilt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu: „Der Ausstieg aus der Kernenergie und die Umstellung auf Erneuerbare Energien gehören zu den größten anstehenden umweltpolitischen Aufgaben. Die Genehmigung zum Abbau von Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen ist für Bayern ein weiterer bedeutender Schritt beim Ausstieg aus der Kernenergie. Der Standort des KKW Gundremmingen wird wieder eine frei nutzbare Fläche. Der Rückbau erfolgt unter den gleichen strengen Sicherheitsvorgaben wie der Betrieb der Anlage. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt steht an erster Stelle.“

Das Bundesumweltministerium hat dem Bescheid des Umweltministeriums zugestimmt. In den vergangenen zwei Jahren sind bereits Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke Isar 1 und Grafenrheinfeld genehmigt worden. Die Genehmigung wird am 22. März offiziell bekannt gemacht und anschließend für die Öffentlichkeit zur Einsicht ausgelegt.

Am 31. Dezember 2017 hatte der Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen seinen Leistungsbetrieb beendet. RWE hat auf Grundlage des Atomgesetzes bereits am 11. Dezember 2014 die Genehmigung für den Abbau des Blocks B beantragt. Der Abbau ist gemäß dem Verursacherprinzip Aufgabe der Betreiber. Die einzelnen Abbaumaßnahmen unterliegen der behördlichen Aufsicht.

Nach dem Ablauf der im Atomgesetz des Bundes festgelegten Laufzeiten setzt die Staatsregierung auf den Rückbau der Kraftwerke. Hierfür wurde speziell ein Kompetenzzentrum Strahlenschutz in Kulmbach eingerichtet. Das Kompetenzzentrum bündelt Aufgaben rund um den Strahlenschutz, der beim Rückbau eine herausragende Bedeutung hat. Ein Schwerpunkt liegt in der Überwachung des Freigabeverfahrens: Alle abgebauten Anlagenteile werden dabei auf Radioaktivität gemessen und, wenn sie keine für Mensch und Umwelt relevante Strahlung aufweisen, den bewährten Stoffkreisläufen zugeführt. Anderenfalls werden sie sicher entsorgt.

Der Genehmigungsbescheid wird öffentlich ausgelegt bei der Verwaltungsgemeinschaft Offingen, beim Landratsamt Günzburg und im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Weitere Informationen zum Abbau unter http://www.reaktorsicherheit.bayern.de.

Pressemitteilung des StMUV Nr. 34 v. 21.03.2019