Gesetzgebung

StMUV: Vorsicht beim Online-Ticketkauf auf dem Zweitmarkt – Thema für Konferenz der Verbraucherschutzminister und im Bundesrat

Das Bayerische Verbraucherschutzministerium wird eine Initiative in die anstehende Konferenz der Verbraucherschutzminister im Mai einbringen, mit der Verbraucher vor unseriösen Ticket-Zweitmärkten geschützt werden sollen. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber setzt sich unter anderem dafür ein, dass die Plattform-Betreiber verpflichtet werden, die Originalpreise der Tickets anzugeben.

„Für die Abzocke von Verbrauchern darf kein Raum sein. Ziel ist es, der Ausbreitung eines Graumarktes mit teils deutlich überhöhten Ticketpreisen entgegenzuwirken. Wir wollen zudem den Druck auf potenzielle Käufer verhindern. Es darf nicht sein, dass Kunden durch falsche Einblendungen über die Verfügbarkeit des ausgewählten Angebots und die aktuelle Nachfrage zu einer Bestellung gedrängt werden. Hier könnte eine Regelung helfen, die den Plattform-Betreibern die Beweislast dafür auferlegt, dass die eingeblendeten Angaben wahr sind. Wir hoffen, dass unsere Gesetzgebungsvorschläge noch Eingang in die Trilogverhandlungen in Brüssel finden, die im März zum New Deal for Consumers begonnen haben“, so Glauber.

Viele Verbraucher klagen über Probleme bei Ticketkäufen auf dem Zweitmarkt: Insbesondere wenn der Weiterverkauf der Eintrittskarten vom Veranstalter untersagt ist und die Tickets personalisiert sind, besteht die Gefahr, dass man mit einem Ticket aus zweiter Hand am Einlass abgewiesen wird. Außerdem werden Verbraucher mittels falscher Verfügbarkeitsangaben oft unter Druck gesetzt und sollen so von einer reflektierten Kaufentscheidung abgehalten werden. Daneben wird kritisiert, dass Karten zu spät oder nicht wie vom Verkäufer angegeben geliefert werden. Das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat zu dem Thema auch bereits eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet.

Mehr Informationen, wie man sich vor unangenehmen Überraschungen schützen kann, finden sich im aktuellen „Verbrauchertipp“, den das Ministerium heute veröffentlicht hat:

https://www.stmuv.bayern.de/themen/verbraucherinformation/tipp/index.htm

Pressemitteilung des StMUV Nr. 37 v. 25.03.2019