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StK: Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung kommt gut voran – Zukunfts-Strategie zur wohnortnahen Versorgung

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Der beschlossene Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern kommt gut voran. Mit der bayerischen „Zukunftsstrategie zur Hospiz- und Palliativversorgung“ werden wohnortnahe Versorgungsstrukturen mit neuen und innovativen Angeboten ausgebaut. Ziel ist, qualitativ hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung zu gewährleisten und dabei Menschen möglichst dort zu betreuen, wo sie leben. Auch Schwerkranke und sterbende Menschen sollen wohnortnah bestmöglich versorgt und begleitet werden.

Um die Strategie umzusetzen, hat das bayerische Gesundheitsministerium den „Expertenkreis Hospiz- und Palliativversorgung“ eingerichtet. Dem dauerhaften Gremium gehören alle Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung auf Ebene der (Landes-)Verbände bzw. Organisationen und Vereinigungen an.

Schon jetzt nimmt Bayern im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle in der Hospiz- und Palliativversorgung ein. So ist eine Erhöhung von aktuell 209 auf 280 stationäre Hospizplätze vorgesehen. Allein in den nächsten drei Jahren werden mindestens 40 weitere stationäre Hospizplätze geschaffen. In Bernau befindet sich ein stationäres Hospiz mit zehn Plätzen bereits im Bau. Ein Hospiz in Kempten wird im Rahmen eines Neubaus derzeit um vier Plätze von 8 auf 12 erweitert. Hospize in Alzenau und Nürnberg-Mögeldorf vergrößern ihr Angebot um jeweils zwei Plätze von 8 auf 10 bzw. von 12 auf 14. Das Kinder- und Jugendhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach wird um einen Neubau mit Therapie-, Werk- und Mehrzweckräumen erweitert. In Bamberg wird ein weiteres Kinder- und Jugendhospiz zur Abdeckung des Bedarfs im nordbayerischen Raum entstehen. Bei der Palliativversorgung soll im stationären Bereich die Zahl der Palliativbetten auf rund 600 steigen. Aktuell befinden sich 24 neue Palliativbetten an neun Standorten in Planung. Die palliativmedizinischen Dienste sollen auf rund 100 Angebote ausgebaut werden, um schwerstkranken Menschen eine hochwertige Versorgung ermöglichen zu können.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 54 v. 26.03.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)