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StK: Zielgerichteter Ausbau des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder u.a. durch Stärkung der Frauenhäuser und Frauennotrufe

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Die Umsetzung des im Juni 2018 vorgelegten Drei-Stufen-Plans zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention hat für die bayerische Staatsregierung hohe Priorität. Zur Verbesserung des Hilfesystems für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt wird sie einen erheblichen Beitrag leisten und die vorrangig zuständigen Kommunen vor allem beim Ausbau und bei der Verbesserung der Situation in den Frauenhäusern und den ambulanten Beratungsstellen unterstützen. Zudem wird das Kabinett ein umfassendes Gewaltpräventionskonzept erarbeiten. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind hierfür eine Aufstockung der Mittel um insgesamt 24 Millionen Euro vorgesehen.

Für qualitative und quantitative Verbesserungen des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder sollen davon rund 16 Millionen Euro eingesetzt werden. Geplant sind Zuwendungen als Anreize zur Schaffung neuer Frauenhausplätze. Auch soll beispielsweise der barrierefreie Aus- und Umbau der Frauenhäuser unterstützt und Verbesserungen für diejenigen Frauen erreicht werden, die bisher keinen optimalen Zugang zum Hilfesystem hatten (z.B. Frauen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen oder Frauen mit vielen Kindern). Gleichzeitig soll die Personalsituation in den Frauenhäusern und den Notrufen bzw. Fachberatungsstellen verbessert werden.

Für ein umfassendes Konzept zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention in Bayern sind 8 Millionen Euro vorgesehen. Damit sollen für bislang unzureichend unterstützte Zielgruppen (z.B. gewaltbetroffene Männer, Opfer kultureller oder organisierter Gewalt wie Menschenhandel oder Genitalverstümmelung) präventive Angebote und konkrete Konzepte zum Gewaltschutz entwickelt werden. Ziel ist eine systematische Erfassung von Gewaltphänomenen sowie eine dauerhafte Verknüpfung bereits bestehender Maßnahmen und Strukturen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Sozialministeriums wird die weitere Konzeption erarbeiten.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 54 v. 26.03.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)