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StMGP: Bayerns Gesundheitsministerin Huml kritisiert Spahn-Vorschlag zur Reform des Risikostrukturausgleichs der Krankenkassen

26. März 2019 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aufgefordert, seinen Vorschlag zur Reform des Risikostrukturausgleichs der Krankenkassen in wesentlichen Punkten zu überarbeiten. Huml betonte am Dienstag in München:

„Bayern lehnt eine bundesweite Öffnung aller bisher landesunmittelbaren Krankenkassen strikt ab. Eine rein bundesweite Kassenlandschaft wird weder den Wettbewerb verstärken noch die Versorgung verbessern.“

Die Ministerin erläuterte:

„Die Versorgung erfolgt regional. Bei nur noch bundesweiten Krankenkassen und dem Wegfall starker regionaler Träger wie zum Beispiel der AOK Bayern ist eine Vernachlässigung der Region als Ort von zielgerichteten Leistungen und flächendeckendem Service im Gesundheitssystem zu befürchten. Denn der bisherige Wettbewerb zwischen bundesweiten und regionalen Krankenkassen um die bessere Versorgung vor Ort wird erlahmen.“

Huml unterstrich:

„Es ist auch nicht von mehr Kassenwettbewerb auf der Beitragsseite auszugehen. Vielmehr wird der wirtschaftliche Druck zu Kassenfusionen steigen – letztlich kommt es zu einem Trend in Richtung Einheitskrankenkasse und Einheitsversicherung. Damit erreicht man das Gegenteil von Wettbewerb.“

Die Ministerin betonte ferner:

„Bayern fordert schon seit Jahren mehr Transparenz und Gerechtigkeit im Wettbewerb der Krankenkassen untereinander. Dafür ist eine faire Finanzierungsgrundlage unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten zwingend erforderlich. Hätte die Bundesregierung rechtzeitig auf Bayern gehört und den Morbi-RSA geeignet reformiert, bräuchte man sich heute nicht mit sachfremden Überlegungen befassen, die den föderalen Charakter unseres Gesundheitswesens ausblenden.“

Huml fügte hinzu:

„Es ist zwar zu begrüßen, dass Jens Spahn nun bei der Reform des Risikostrukturausgleichs der Krankenkassen die regionale Dimension unterschiedlicher Kosten in verschiedenen Versorgungsgebieten miteinbeziehen will. Aber der Bundesgesundheitsminister muss noch Zahlen vorlegen, um die Tauglichkeit seiner Vorschläge zu beweisen. Wie sich seine Reformvorschläge auf die bayerischen Versicherten auswirken, kann aufgrund der fehlenden Datentransparenz und der verbleibenden Unklarheit über die einzelnen Vorschläge noch nicht beziffert werden.“

Pressemitteilung des StMGP Nr. 45 v. 26.03.2019

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