Gesetzgebung

GVBl. (5/2019): Bayerisches Brexit-Übergangsgesetz (BayBrexitÜG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 25.03.2019 wurde am 29.03.2019 verkündet (GVBl. S. 60). Es sieht – mit Ausnahme des Wahlrechts – vor, das Vereinigte Königreich Großbritannien während des Übergangszeitraums als EU-Mitglied zu behandeln. Das Gesetz tritt am 30.03.2019 in Kraft.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen nebst Gang des Verfahrens: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)