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StMAS: Ladenöffnung am Sonntag – Arbeitsministerin Schreyer: „Es wird keine Politik gegen die Bedürfnisse von Familien oder dem Mittelstand geben“

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Bayerns Arbeitsministerin Kerstin Schreyer lehnt eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag gegen die Bedürfnisse der Familien und des Mittelstandes ab. Sie betont:

„Es gibt bereits viele Menschen, die am Sonntag für unsere Gesundheit und unsere Sicherheit sorgen oder beispielsweise im Gastgewerbe arbeiten. Dafür möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich danken, denn ihr Einsatz ist nicht selbstverständlich. Aber Sonntagsarbeit muss die Ausnahme bleiben. So sieht das auch unser Grundgesetz, an dem sich im Übrigen auch die jüngste Rechtsprechung sehr strikt orientiert. Familien haben ein Recht auf einen gemeinsamen Tag in der Woche. Als zuständige Ministerin bin ich daher gegen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit, wenn sie an den Bedarfen der Familien, aber auch an denen des Mittelstands vorbeigeht. Denn auch ein mittelständisches Unternehmen kann nicht einfach weitere Öffnungszeiten generieren. Dafür braucht es zusätzliches Personal.“

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Dieses sieht ein grundsätzliches Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen vor. Ausnahmen bilden vier verkaufsoffene Marktsonntage pro Jahr. Diese verkaufsoffenen Sonntage sind für den stationären Einzelhandel ein wichtiges Marketinginstrument, das allerdings auch davon lebt, dass sie die Ausnahme bleiben. Ein Allheilmittel gegen die Online-Konkurrenz sind die verkaufsoffenen Sonntage nicht. Vielmehr ist es für den stationären Handel wichtig, sich dem Strukturwandel nicht zu verschließen, sondern die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung aktiv zu nutzen und zwar im Internet wie im Laden selbst. Dadurch und durch ein mehr an Dienstleistung kann der stationäre Handel auch gegenüber der Online-Konkurrenz bestehen, selbst beim online-affinen Kunden.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 148 v. 29.03.2019