Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf (CSU, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, SPD, FDP) zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) eingebracht

Die o.g. Fraktionen haben o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 18/1482 v. 03.04.2019). Dieser sieht neben einer Anpassung der Abgeordnetenentschädigung mit Wirkung für die gesamte Wahlperiode auch die Bereitstellung einer sicheren (virtuellen) Arbeitsumgebung (Cloud-Dienste) vor, die in einem sicherheitszertifizierten Rechenzentrum betrieben wird. Die Abgeordneten des Landtags und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese sichere Arbeitsumgebung von überall gleichermaßen nutzen und haben damit einen einheitlichen Zugriff auf ihre Daten. Der Betrieb der Cloud-Dienste und die Speicherung der Daten in einem sicheren Rechenzentrum stelle dabei einen enormen Sicherheitsgewinn gegenüber den technischen Gegebenheiten dar, wie sie derzeit in vielen Stimm- und Wahlkreisbüros der Abgeordneten bestünden, so der Gesetzentwurf.

Problem

1. Aufgrund des in Art. 5 Abs. 5 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) geregelten Grundsatzes der Diskontinuität, ist innerhalb des ersten Halbjahres nach der konstituierenden Sitzung des Bayerischen Landtags über die Anpassung der Entschädigung mit Wirkung über die gesamte Wahlperiode zu entscheiden. Darüber hinaus ist die Indexregelung des Art. 5 Abs. 3 Satz 2 der zwischenzeitlich eingetretenen rechtlichen bzw. tarifvertraglichen Entwicklung anzupassen.

2. Auch Institutionen und Behörden sind vor Hacker-Angriffen nicht gefeit. Entsprechende Angriffe auf den Bayerischen Landtag könnten eine Bedrohung für die parlamentarische Ordnung darstellen. Die IT-Sicherheit ist dabei nicht nur für die einzelne Abgeordnete und den einzelnen Abgeordneten wichtig, sondern ist auch für den Landtag insgesamt eine der wichtigsten Rahmenbedingungen beim Betrieb von Informations- und Kommunikationstechnik. Es steht damit auch im Interesse des Landtags, dass die Abgeordneten zusammen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sichere Arbeitsumgebung nutzen können.

3. Weiter sind im Bayerischen Abgeordnetengesetz Anpassungen an andere Rechtsänderungen und Klarstellungen vorzunehmen.

Lösung

1. Nach Art. 5 Abs. 5 ist innerhalb des ersten Halbjahres nach der konstituierenden Sitzung über die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung mit Wirkung für die gesamte Wahlperiode zu entscheiden. Die in den vergangenen Wahlperioden geltende Regelung, wonach die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern jeweils zum 1. Juli eines Jahres erfolgt, soll auch in der 18. Wahlperiode fortgeführt werden. Hinsichtlich der Berechnungsmethodik war – einer Empfehlung des Landesamts für Statistik entsprechend – zu berücksichtigen, dass der Wirtschaftszweig „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ seit der Reform des Verdienststatistikgesetzes im Jahr 2007 im Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste berücksichtigt wird.

Die Notwendigkeit für die Ermittlung der Einkommensentwicklung nach Maßgabe von Art. 5 Abs. 3 Satz 2 in der bisherigen Fassung entfällt damit. Durch die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung werden jeweils zugleich die Versorgungsbezüge angeglichen.

2. Zur Erhöhung der IT-Sicherheit im Bayerischen Landtag soll die Bereitstellung einer sicheren (virtuellen) Arbeitsumgebung (Cloud-Dienste) geschaffen werden, die in einem sicherheitszertifizierten Rechenzentrum nach den aktuellen Sicherheitsstandards betrieben wird. Die Abgeordneten des Landtags und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese sichere Arbeitsumgebung von überall gleichermaßen nutzen und haben damit einen einheitlichen Zugriff auf ihre Daten. Der Betrieb der Cloud-Dienste und die Speicherung der Daten in einem sicheren Rechenzentrum, stellt dabei einen enormen Sicherheitsgewinn gegenüber den technischen Gegebenheiten dar, wie sie derzeit in vielen Stimm- und Wahlkreisbüros der Abgeordneten besteht. Da es insbesondere auch im Interesse des Landtags liegt, dass die Abgeordneten zusammen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sichere Arbeitsumgebung nutzen können, sollen die einmaligen Installations- und Einrichtungskosten sowie weitere Grundkosten beim Betrieb der Cloud-Dienste durch den Landtag getragen werden. Die laufenden Kosten für die Nutzung der Cloud-Dienste durch die Abgeordneten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sodann über das den Abgeordneten nach Art. 6 Abs. 4 zur Verfügung stehende IuK-Budget im Rahmen einer monatlichen Pauschale abgerechnet werden können.

3. Schließlich werden einige Klarstellungen sowie Anpassungen an andere Rechtsänderungen vorgenommen.

Weitere Informationen

  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen (Gang und Stand des Verfahrens): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)