Gesetzgebung

StMI: Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Beschluss der Bundesregierung – Kein deutscher Pass für IS-Kämpfer mit doppelter Staatsbürgerschaft [Verlustregelung im StAG]

Künftig sollen Kämpfer und Unterstützer der Terrormiliz Islamischer Staat mit deutschem Pass ausgebürgert werden, soweit sie eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen und volljährig sind. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat diesen Beschluss der Bundesregierung begrüßt, zugleich aber daran erinnert, dass die bayerische Staatsregierung eine entsprechende Regelung schon vor Jahren gefordert habe:

„Wir hätten diesen Beschluss schon viel früher gebraucht. Es ist peinlich, dass die SPD und das von ihr geführte Bundesjustizministerium eine Lösung so lange blockiert haben, selbst dann noch, als diese längst im Koalitionsvertrag vereinbart war. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass Terroristen und ihre Unterstützer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit behalten können, wenn sie sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligen, wenn sie Anschläge verüben oder Attentate unterstützen. Weil die SPD sich gesperrt hat, kommt die Regelung für viele der IS-Kämpfer, die jetzt in Haft sitzen, zu spät. Das Grundgesetz erlaubt nämlich keine rückwirkende Anwendung der Regelung.“

Nach der Überzeugung Herrmanns könne mit der neuen Regelung nicht nur die Einreise potentieller Gefährder wirksamer verhindert werden.

„Auch können wir diese Menschen nach einem Strafverfahren und einer Verurteilung in Deutschland nach der Verbüßung ihrer Strafe leichter dauerhaft außer Landes bringen.“

Herrmann erhofft sich außerdem durch die neue Regelung eine Signalwirkung an alle, die mit dem IS und der Teilnahme an Kampfhandlungen sympathisieren.

„Wer sich dem IS anschließt, hat in unserem Land nichts mehr verloren.“

Pressemitteilung des StMI Nr. 115 v. 03.04.2019