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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMB: Auszahlung des Bayerischen Baukindergeldes Plus startet

8. April 2019 by Klaus Kohnen

Auszahlung des bayerischen Baukindergeldes ab 8. April / Bayern stockt als einziges Bundesland Baukindergeld des Bundes auf / 1.200 Euro Baukindergeld Bund und 300 Euro Bayerisches Baukindergeld Plus macht 1.500 Euro pro Kind im Jahr für 10 Jahre

Ab dem heutigen 8. April wird das Auszahlungsportal der BayernLabo für das Bayerische Baukindergeld Plus freigeschaltet. Bayerns Bauminister Dr. Hans Reichhart freut sich, dass in Kürze bei den ersten Familien das Bayerische Baukindergeld auf dem Konto ankommt. Bayern stockt als einziges Bundesland das Baukindergeld von 1.200 Euro um 300 Euro auf.

Reichhart: „Mir ist die Unterstützung von Familien mit Kindern bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum sehr wichtig. Umso mehr freue ich mich, dass wir heute starten!“

Bauminister Hans Reichhart:

„Die große Nachfrage im Bund mit aktuell 10.453 Anträgen aus Bayern zeigt den Erfolg des Baukindergeldes. Jetzt starten wir die zweite Stufe und legen als einziges Bundesland noch etwas drauf. Wir greifen damit damit den bayerischen Familien unter die Arme und erhöhen damit die Eigentumsquote.“

Ergänzend zum Baukindergeld des Bundes erhalten Familien mit mindestens einem Kind und nicht mehr als 90.000 Euro zu versteuerndem jährlichen Einkommen in Bayern das Baukindergeld Plus. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um je 15.000 Euro.

Voraussetzung für das Bayerische Baukindergeld Plus ist eine Bestätigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Auszahlung des Bundesbaukindergelds vom Bund. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Auszahlungsbestätigung der KfW für das Baukindergeld des Bundes bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) eingehen.

Antragsberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat oder seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgeht.

Ausführliche Informationen finden Sie unter www.baukindergeld.bayern.de.

Der Antrag für das Baukindergeld Plus des Freistaats kann über die Internetseite der BayernLabo (https://bayernlabo.de/) gestellt werden. Hier erhalten Sie weitere umfassende Informationen.

Pressemitteilung des StMB Nr. 21 v. 08.04.2019

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