Gesetzgebung

StMD: EU-Urheberrechtsrichtlinie – Vergüten statt Blockieren / Bund muss Verzicht auf Upload-Filter sicherstellen

Digitalministerin Judith Gerlach betonte anlässlich der endgültigen Verabschiedung der EU-Urheberrechtsrichtlinie: „Der heutige Beschluss darf kein Schlussstrich sein, sondern der Startschuss für ein Urheberrecht im digitalen Zeitalter ohne Zensur. Die durch die Diskussion um ein modernes Urheberrecht im Netz entstandenen Gräben müssen jetzt zugeschüttet werden. Der Bund muss Wort halten: keine Upload-Filter und das freie Netz bleibt frei. Bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationales Recht gilt es schnell entsprechende Alternativen zu schaffen.“

Gerlach, Deutschlands erste Digitalministerin, hatte bereits vor der Beschlussfassung im Europa-Parlament konkrete Vorschläge gemacht:

„Wir brauchen in der digitalen Welt denselben effektiven Urheberrechtsschutz wie in der analogen. Unsere Kreativen brauchen eine faire Vergütung für ihre Inhalte. Und wer mit dem geistigen Eigentum anderer Millionen verdient, muss auch dafür zahlen. Das Urheberrecht darf aber nicht zu Lasten von Meinungsfreiheit und Innovationen gehen. Anstelle von Upload-Filtern setze ich auf den Grundsatz ‚Vergüten statt Blockieren‘. Wir brauchen zeitgemäße unbürokratische Vergütungsmodelle für die Netzwirtschaft, Sonderregelungen für Start-Ups und freie Nutzungen unterhalb von Bagatellgrenzen z.B. für GIFs oder Memes. Zudem müssen die Regelungen nach einem Jahr evaluiert und beim Bund eine Clearingstelle zur zügigen Klärung bei Overblocking eingerichtet werden.“

Pressemitteilung des StMD v. 15.04.2019