Gesetzgebung

StMAS: Keine Abkehr vom Einstimmigkeitserfordernis in der EU-Sozialpolitik

Die EU-Kommission hat in einer Mitteilung Bereiche der EU-Sozialpolitik identifiziert, in denen sie vom bisherigen Einstimmigkeitserfordernis auf das Prinzip der qualifizierten Mehrheit wechseln will. Dies könnte dazu führen, dass Deutschland etwa bei Themen, die die sozialen Sicherungssysteme betreffen, durch die anderen Mitgliedstaaten überstimmt werden könnte. Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer lehnt die Vorschläge der EU-Kommission ab:

„Bayern ist gegen eine Übertragung weiterer Befugnisse im Bereich der Sozialpolitik auf die Europäische Union. Es ist wichtig, dass die primäre Zuständigkeit für die Sozialpolitik bei den Mitgliedstaaten bleibt. Denn unser deutscher Sozialstaat gehört zum Kernbereich unserer staatlichen Souveränität: Hierfür arbeiten die Menschen, hierauf vertrauen sie.“

Der Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen würde die Möglichkeit eröffnen, dass ein Mitgliedstaat bei der Ausgestaltung seines Sozialsystems von anderen Mitgliedstaaten überstimmt wird und sich dies dann nachteilig auf die bisherigen deutschen Regelungen auswirkt.

„In den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen höchst unterschiedliche soziale Sicherungssysteme. Diese gehören zu den grundlegenden Wertevorstellungen der Mitgliedstaaten. Deshalb lehnen wir die Vorschläge der EU-Kommission ab. Dies werden wir im weiteren Beratungsprozess deutlich machen“, so die Ministerin.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 173 v. 17.04.2019