Aktuelles

BayVerfGH: Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ – zur Vorlage des StMI

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens zur Einführung von Regelungen über die Bemessung des Bedarfs an Pflegepersonal im Bereich der stationären Krankenhausbehandlung und zu den Folgen ihrer Nichtbeachtung gegeben sind. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dies verneint und daher die Sache dem BayVerfGH zur Entscheidung gemäß Art. 64 LWG vorgelegt. Der Verfassungsgerichtshof hat innerhalb von drei Monaten über die Vorlage, die heute eingegangen ist, zu entscheiden.

Pressemitteilung des BayVerfGH v. 18.04.2019

Redaktionelle Hinweise

  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.