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BMEL: PStS Stübgen plädiert auf dem Internationalen Symposium „Der Wolf in Europa – Utopie und Wirklichkeit“ für ein gemäßigtes Bestandsmanagement

26. April 2019 by Klaus Kohnen

Der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundeslandwirtschaftsministerium, Michael Stübgen, hält die rechtlichen Möglichkeiten zum gemäßigten Bestandsmanagement zur Kontrolle von Wölfen in Deutschland für nicht ausreichend. Das Bundesministerium will erreichen, dass Wölfe auch vorbeugend geschossen werden können, um Rudel zu vergrämen. Diese Position machte er anlässlich des Internationalen Symposiums „Der Wolf in Europa – Utopie und Wirklichkeit“ am 26. April in Halberstadt deutlich.

Vor dem Hintergrund, dass die Wolfsbestände jährlich um rund 30 Prozent wachsen, sich also alle drei bis vier Jahre verdoppeln, werde die Debatte um den Wolf zu emotional geführt, so Stübgen. Dabei sei es wichtig, wieder zu mehr Sachlichkeit zu kommen.

„Dass der Wolf zurück nach Deutschland gefunden hat, ist ein Erfolg des Artenschutzes. Gleichzeitig darf das nicht dazu führen, dass die Weidetierhaltung in bestimmten Regionen eingestellt werden muss oder Deichpflege durch Schafe nicht mehr möglich ist. Die Menschen in den ländlichen Räumen fühlen sich durch die Wölfe verunsichert. Weidetiere werden – trotz bestmöglicher Herdenschutzmaßnahmen – in zunehmender Zahl von Wölfen gerissen, ebenso Rinder und Pferde. Wir setzen uns dafür ein, dass entstandene Schäden vollständig ausgeglichen werden. Das darf aber nicht die einzige Lösung sein. Damit Weidetierhaltung auch in Zukunft weiterhin möglich ist, müssen wir den Schutz vor allem der Schafe sicherstellen. Dafür müssen wir den Wolfsbestand und die Größe der Rudel präventiv kontrollieren können – europarechtskonform und rechtssicher für alle Beteiligten“, so der Parlamentarische Staatssekretär.

Er erklärt:

„Dazu müssen wir die Instrumentarien, die uns das Europarecht zur Kontrolle des Wolfes an die Hand gibt, voll ausschöpfen können, dies tun wir bislang nicht. Deshalb trete ich ein für eine wirkungsvolle Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die die Entnahme von Wölfen erleichtert. Es geht nicht um die Ausrottung des Wolfes, sondern um effektiven Herdenschutz und die Belange der Weidentierhalter. Mehr noch: es geht auch um den Schutz der Bürger. Doch bisher ist es so, dass man einem einzelnen Wolf seine Tat per DNA-Abgleich nachweisen muss, um das auffällige Tier dann entnehmen zu können. Das geht an der Praxis vorbei und schafft enorme Rechtsunsicherheit vor allem für die Jäger. Was wir fordern ist deshalb, einzelne Wölfe präventiv zu entnehmen, bevor etwas geschieht. Wenn wir ganze Rudel vergrämen wollen, müssen wir so vorgehen können. Das gefährdet nicht den guten Erhaltungszustand des Wolfes.“

Gleichzeitig müssen, so Stübgen, die präventiven Herdenschutzmaßnahmen unterstützt werden.

„Künftig sollen die Kosten für Maßnahmen zum präventiven Herdenschutz in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, der GAK, gefördert werden können. Wir haben mit den Ländern vereinbart, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Förderung noch dieses Jahr, also 2019, anlaufen kann. Daneben prüfen wir, wie die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgesehene Förderung von Wanderschäfern umgesetzt werden kann. Im Haushaltsplan sind hierfür etwa eine Million Euro eingestellt. Damit sollen Wanderschäfer für Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf eine Prämie erhalten. Denn wir lassen sie nicht allein.“

Pressemitteilung des BMEL Nr. 83 v. 26.04.2019

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales Schlagwörter: Wolfsmanagement

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