Gesetzgebung

StMWi: Rücknahme der Alpenplanänderung – Aiwanger: „Riedberger Horn ist geheilt“

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt die Entscheidung aus der heutigen Ministerratssitzung, die Alpenplanänderung zurückzunehmen und gleichzeitig stärker in den naturnahen Tourismus zu investieren. Aiwanger ist über die Landesplanung für das Thema zuständig und hatte sich für diese Korrektur eingesetzt. Er erklärt:

„Der erbitterte Streit um die Alpenplanänderung und das Riedberger Horn ist damit im Sinne der Natur beendet. Diese Forderung der FREIEN WÄHLER im Koalitionsvertrag ist jetzt erfüllt und es kann wieder Ruhe vor Ort einkehren. Es ist eine wegweisende Entscheidung, dass wir den Teil der Zone B am Riedberger Horn wieder dem höheren Schutzstatus der Zone C zugeordnet haben. Damit sind Verkehrsvorhaben wie Skiabfahrten oder Bergbahnen unzulässig. Die 304 ha naturschutzfachlich sehr wertvollen Gebiete am Bleicherhorn und Hochschelpen, die quasi als Ausgleich zum Riedberger Horn von Zone B auf Zone C angehoben wurden, belassen wir in Zone C. Damit ist auch dem Schutz von Auer- und Birkwild vor Ort gedient.“

Zusätzlich werde die Region durch viele flankierende Maßnahmen profitieren, die besonders den Tourismus in Einklang und Verbindung mit der Natur in den Vordergrund stellen.

Aiwanger: „Wir nehmen 20 Millionen Euro in die Hand und investieren in einen zukunftssicheren Tourismus. Ein Leuchtturm wird das ‚Zentrum Naturerlebnis alpin‘ werden. Für Einheimische wie Touristen gibt es beispielsweise naturgerechten Outdoorsport sowie Naturführungen mit dem Schwerpunkt biologische Vielfalt des Alpenraums.“

Ebenso werde die Aus- und Weiterbildung großgeschrieben, so unter anderem für Wander- und Naturführer sowie touristische Anbieter.

„Wichtig ist für mich als Tourismusminister auch die Digitalisierung der Angebote vor Ort. Wir fördern das Projekt ‚Digitale Dörfer Balderschwang und Obermaiselstein‘ ebenso wie die ‚Digitalen Hörnerdörfer Allgäu‘ mit digitalem Tourismusbüro, Besucherlenkungs- und Raummanagement sowie einem EDV-basierten Mobilitätskonzept. Sowohl die Natur als auch die Tourismuswirtschaft und damit die Menschen vor Ort sind die Gewinner dieser politischen Entscheidung.“

Pressemitteilung des StMWi Nr. 122 v. 30.04.2019

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