Gesetzgebung

StMFH: Unterstützung für steuerliche Entlastung verbilligter Wohnungsüberlassungen im Bundesrat

„Auch der Steuergesetzgeber muss seinen Beitrag leisten, dass die Mieten nicht weiter steigen! Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Mietvorteile gewähren, und private Vermieter sollen künftig nicht mehr aus steuerrechtlichen Gründen gezwungen werden, Mieterhöhungspotenziale auszuschöpfen“, forderte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Beratungen der bayerischen Initiative zur steuerlichen Entlastung verbilligter Wohnraumüberlassungen in den Fachgremien des Bundesrates.

„Der Bundesfinanzminister muss jetzt in diesem Sinne handeln und das Gesetz anpassen. Dafür gibt es auch eine überwältigende Mehrheit im Wohnungs-, Wirtschafts- und Rechtsausschuss des Bundesrates“, so Füracker weiter.

Ziel der bayerischen Bundesratsinitiative ist es, eine gesetzliche Nichtaufgriffsgrenze bei der Versteuerung geldwerter Mietvorteile noch in diesem Jahr durchzusetzen. Verbunden werden soll dies mit einer Arbeitgeber-Option zur Pauschalversteuerung der dann noch der Besteuerung unterliegenden Mietvorteile.

„Dass auf den geldwerten Vorteil bei verbilligter Vermietung durch den Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben zu bezahlen sind, stößt in der Bevölkerung auf großes Unverständnis. Das darf nicht so bleiben“, betonte Füracker.

„Die Einführung einer besonderen steuerlichen Entlastung in diesen Fällen würde außerdem Anreize für Unternehmen schaffen, verstärkt in den sog. Werkswohnungsbau zu investieren. Das zeigt, dass auch Veränderungen im Steuerrecht einen wichtigen Beitrag leisten können, die Situation für Mieterinnen und Mieter zu entspannen“, erklärte der Finanzminister abschließend.

Pressemitteilung des StMFH Nr. 95 v. 02.05.2019