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StMI: Innenminister Herrmann zur Klageeinreichung der Grünen gegen die Bayerische Grenzpolizei

6. Mai 2019 by Klaus Kohnen

Als rein politisch motiviertes Manöver ohne rechtliche Substanz hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute die Klageeinreichung der Grünen gegen die Bayerische Grenzpolizei bezeichnet. „Der Einsatz der Bayerischen Grenzpolizei an der Grenze zu Österreich ist und bleibt verfassungs- und europarechtlich einwandfrei. Dies gilt sowohl für die Schleierfahndung, als auch für die Kontrollen unmittelbar an der Grenze“, erklärte der Innenminister.

„Daran ändern auch das ständige Nörgeln der Grünen und ihre ungehörige Stimmungsmache nichts, die sich letztlich gegen die hoch engagiert arbeitenden bayerischen Grenzpolizisten richtet.“

Herrmann sieht deshalb der Grünen-Klage äußerst gelassen entgegen.

Grundlage für die Grenzkontrollen der Bayerischen Polizei sind nach Herrmanns Worten die im Bundespolizeigesetz verankerten Öffnungsklauseln. Danach liegt die Zuständigkeit für Grenzkontrollen zwar klar und unbestritten beim Bund, von diesem Grundsatz sieht aber das Bundesrecht ausdrücklich Ausnahmen vor. So kann ein Bundesland die Kontrollen im Einvernehmen mit dem Bund wahrnehmen oder dessen Behörden Polizeibeamte der Länder für den Grenzschutz anfordern. Diese Voraussetzungen sind bei allen Grenzkontrollen der Bayerischen Grenzpolizei uneingeschränkt erfüllt.

„Entsprechend kontrollieren unsere bayerischen Grenzpolizisten nur in engster Abstimmung mit der Bundespolizei und sorgen damit für mehr Sicherheit in Bayern und ganz Deutschland“, betonte Herrmann.

Dadurch werde die Kompetenzordnung zwischen Bund und Ländern in keinster Weise verletzt.

„Den Grünen wäre es aber offenbar am Liebsten, die Bayerische Polizei würde im Grenzraum nach Vogel-Strauß-Manier den Kopf in den Sand stecken und international agierende Kriminelle einfach vorbeiziehen lassen“, so der Minister.

„Das ist ganz sicher nicht im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger und kein Beleg von sicherheitspolitischer Weitsicht.“

Der bayerische Innenminister hat überhaupt kein Verständnis, dass die Sicherheitslage vom grünen Elfenbeinturm aus angegriffen wird.

„Denn die Bayerische Grenzpolizei ist ein wichtiger Sicherheitsgewinn und leistet eine hervorragende Arbeit“, erklärte Herrmann.

„Rund 12.500 festgestellte Straftaten, Verkehrsdelikte und Fahndungstreffer in den ersten sechs Monaten seit ihrer Gründung zum 1. Juli 2018 sind ein klarer Beleg, wie unverzichtbar derzeit konsequente Kontrollen im grenznahen Raum und unmittelbar an der Grenze sind.“

Im Übrigen habe Bundesinnenminister Horst Seehofer erst kürzlich die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zwischen Deutschland und Österreich bis zum 11. November 2019 verlängert. Mit der tatkräftigen Unterstützung durch die Bayerische Polizei gebe es dort einen engmaschigen Fahndungsfilter.

Pressemitteilung des StMI Nr. 153 v. 06.05.2019

Redaktionelle Hinweise

  • Klageschrift: hier.
  • Meldungen im Kontext „Bayerische Grenzpolizei“: hier.

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Kategorie: BayVerfGH, Im Fokus, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht, Polizei-/ Sicherheitsrecht, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Rechtsentwicklung, Rechtsprechung, Staats-/ Verfassungsrecht Schlagwörter: Bayerische Grenzpolizei, Grenzkontrollen

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