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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StK: Bayerns Justiz geht konsequent gegen antisemitische Straftaten vor – Pilotprojekt zur Verfolgung von Hasskriminalität im Internet

7. Mai 2019 by Klaus Kohnen

Antisemitische Straftaten werden in Bayern konsequent verfolgt. Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket geht die bayerische Justiz entschlossen gegen Straftaten mit antisemitischem Hintergrund vor. Statt wie bisher antisemitische Kommentare lediglich zu löschen, soll es für bayerische Rundfunkanbieter und Zeitungsverlage einen einfachen und schnellen Weg geben, gegen Urheber beleidigender oder volksverhetzender Kommentare und Nachrichten Strafanzeige zu erstatten. Derzeit entsteht hierzu ein gemeinsames Pilot-Projekt der Staatsanwaltschaft München I mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zur Verfolgung von Hasskriminalität im Internet.

Bayern sieht auch rechtspolitischen Nachbesserungsbedarf und macht sich seit langem für eine Strafbarkeit der Volksverhetzung aus dem Ausland stark. Zudem fordert Bayern die Möglichkeit, Beleidigungen im Internet schärfer bestrafen zu können.

Seit August 2018 ist bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg jeweils ein Antisemitismusbeauftragter bestellt. Der Antisemitismusbeauftragte ist die zentrale Kontakt-, Fortbildungs-, Vernetzungs- und Koordinationsstelle für die staatsanwaltschaftliche Praxis und wirkt auf eine vereinheitlichte Rechtsanwendung hin. Er koordiniert Ermittlungsverfahren, die bei verschiedenen Staatsanwaltschaften geführt werden, vermittelt Erfahrungswissen und die nötige Sensibilität. Nach außen sind die Antisemitismusbeauftragten die zentralen Ansprechpartner für jüdische Einrichtungen und Behörden im In- und Ausland, ebenso für den Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung.

Darüber hinaus hat die einheitliche Sachbehandlung von Straftaten mit antisemitischem Hintergrund höchste Priorität. Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft sind auf den absoluten Ausnahmefall beschränkt. Die Staatsanwaltschaft richtet sich dabei nach der Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA).

Eine verstärkte Möglichkeit der Nutzung des Zeugenschutzes soll den Schritt zur Anzeigenerstattung erleichtern. Insbesondere Opfern antisemitischer Straftaten soll es ermöglicht werden, bei der Anzeige anstatt des Wohnorts ihren Geschäfts- oder Dienstort oder eine andere Anschrift anzugeben. Im Pilotprojekt „München Modell“ informiert darüber eine Hinweiskarte, durch deren Verbreitung der Schritt zur Anzeigeerstattung weiter erleichtert werden soll.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 95 v. 07.05.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

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