Gesetzgebung

StMI: Landtag bestätigt Haltung des Bayerischen Innenministeriums zum Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“

Das Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ erfüllt auch nach Ansicht des Bayerischen Landtags nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung. Darauf hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hingewiesen. „Damit bestärkt der Landtag die Auffassung des Innenministeriums„, so Herrmann. Auch das Hamburgische Verfassungsgericht hat ein in Hamburg beantragtes Volksbegehren nicht zugelassen, das weitgehend auch dem in Bayern entspricht. Grund ist unter anderem die fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder für Regelungen zur Mindestausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal.

„Das bestätigt unsere Rechtsmeinung, dass die begehrten Regelungen über die Bemessung des Pflegepersonals in Krankenhäusern mit Bundesrecht nicht vereinbar sind“, sagte Herrmann und weiter:

„Der fortwährende Vorwurf seitens der Initiatoren des Volksbegehrens, dass der Antrag auf Zulassung nur aus politischen Gründen abgelehnt wurde, ist völlig abwegig. Sowohl der Entschluss im Landtag als auch das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts beweisen dies ganz klar.“

Die Initiatoren des Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ hatten am 8. März 2019 beim Innenministerium den Antrag auf Zulassung eingereicht, der am 18. April dem BayVerfGH zur Entscheidung vorgelegt wurde. Die Initiatoren können eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs abwarten oder den Antrag zurückziehen.

Pressemitteilung des StMI Nr. 158 v. 09.05.2019

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