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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMUK: Einschulungskorridor sorgfältig vorbereitet und planmäßig umgesetzt – Kultusministerium zu den Aussagen des BLLV

14. Mai 2019 by Klaus Kohnen

Das Kultusministerium nimmt zu den Aussagen des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV) Stellung. Der neue Einschulungskorridor wurde sorgfältig vorbereitet und wird von den Schulen vor Ort planmäßig und professionell umgesetzt. Die Eltern, deren Kinder zwischen Juli und September sechs Jahre alt werden, entscheiden nun selbst, ob ihr Kind eingeschult wird. Der Freistaat stärkt damit die Entscheidungsfreiheit der Eltern. Die Grundschulen unterstützen die Eltern dabei mit einer pädagogischen Beratung und Begleitung. Im Einzelnen stellt das Ministerium fest:

  • Der Einschulungskorridor ist im Koalitionsvertrag verankert. Die Staatsregierung greift damit ein von vielen Eltern und auch vom BLLV lange gefordertes Anliegen auf. Die Einführung zum Schuljahr 2019/2020 ist das richtige Signal zur richtigen Zeit.
  • Mit dem Einschulungskorridor kann die individuelle Entwicklung der zur Einschulung anstehenden Kinder noch besser berücksichtigt werden.
  • Der Einschulungskorridor stärkt den Elternwillen und die Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern.
  • In die Planungen für den Einschulungskorridor hat das Kultusministerium den BLLV bereits im letzten Jahr frühzeitig eingebunden. Auch mit den Schulräten stand man im Dialog.
  • Über den Einschulungskorridor wurden alle Grund- und Förderschulen rechtzeitig informiert. Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern konnten sich vorbereiten und hatten Planungssicherheit.
  • Der Einschulungskorridor entlastet die Schulen von Verwaltungsaufwand. Die Kinder, die zwischen Juli und September geboren sind, nehmen wie alle anderen Kinder am Anmeldeverfahren teil. Förmliche Zurückstellungen der Schule sind nicht mehr erforderlich, wenn die Eltern die Einschulung um ein Jahr verschieben.

Pressemiteilung des StMUK Nr. 52 v. 14.05.2019

Redaktionelle Hinweise

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen (Gang und Stand des Verfahrens): hier.

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