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StMFH: Neue Förderung von kommunalen Online-Diensten für Bürgerinnen und Bürger – LSI und Bay. Landkreistag erleichtern Kommunen den Anschluss an Behördennetz

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„Unsere Kommunen übernehmen den Großteil der Verwaltungsverfahren in Bayern. Die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Verwaltung profitieren, wenn möglichst viele dieser Vorgänge online und bequem von zu Hause erledigt werden können – eine echte win-win-Situation“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am Mittwoch (29.5.) in München. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen dabei, die digitale Verwaltung künftig noch weiter auszubauen. Ziel ist ein echtes Upgrade für die kommunalen Online-Dienste in Bayern.

Noch für dieses Jahr ist geplant, die Kommunen auch finanziell zu fördern, wenn sie neue Dienste online bereitstellen. Außerdem sollen an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) kostengünstig Kurse angeboten werden, durch die kommunale Mitarbeiter notwendiges Wissen im Bereich der digitalen Verwaltung schnell erwerben können.

„Staat und Kommunen meistern die digitalen Herausforderungen – und nicht nur die – Hand in Hand. Das ist unsere bayerische Erfolgsformel“, so Füracker.

Dabei müssen alle Bürgerinnen und Bürger stets vertrauen können, dass ihre Daten bei der Verwaltung auch weiterhin gut und sicher aufgehoben sind.

„Bei der Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen sind steigende Anforderungen an die IT-Sicherheit zu bewältigen. Für bayerische Kommunen besteht die Möglichkeit, über ein Kommunales Behördennetz des Landratsamtes Zugang zum Bayerischen Behördennetz zu erhalten und durch dessen Sicherheitsinfrastruktur einen Top-Schutz zu genießen“, hob der Finanzminister hervor.

Bayern hatte als erstes Bundesland mit dem Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) eine eigenständige IT-Sicherheitsbehörde eingerichtet. Das LSI und der Bayerische Landkreistag haben nun gemeinsam Muster-Anschlussbedingungen an das Kommunale Behördennetz erarbeitet, die für die Kreise und Gemeinden die Teilnahme an dem Netzwerk vereinfachen und gleichzeitig den Schutz der kommunalen IT-Infrastruktur erhöhen.

Pressemitteilung des StMFH Nr. 117 v. 29.05.2019