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StMUV: Sonderförderprogramm für Kanalüberprüfungen wird verlängert – Unterstützung für kleine Kommunen

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Kleine Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern werden zwei Jahre länger vom Freistaat dabei unterstützt, ihre Kanalnetze professionell überprüfen zu lassen und in sogenannten Kanalkatastern zu erfassen. Das entsprechende Sonderförderprogramm wird dazu bis zum 31.12.2021 verlängert. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München:

„Mit dem Sonderförderprogramm werden rund 11.000 Kilometer Kanäle zusätzlich erfasst. Wir wollen damit die letzten weißen Flecken auf der Landkarte beseitigen. Ziel ist es, kleine Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Infrastruktur fit für die Zukunft zu machen. Die Staatsregierung ist für die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe ein verlässlicher Partner. Von den Maßnahmen profitieren die Bürger unmittelbar. Denn ein gutes Kanalnetz führt vor Ort zu sinkenden Gebühren.“

Das Sonderförderprogramm wurde 2015 mit einer Laufzeit von fünf Jahren aufgelegt. Aufgrund des großen Interesses der Kommunen und des derzeit weitgehend ausgelasteten Marktes, könnten die Arbeiten vielfach aber möglicherweise nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Im Rahmen des Sonderförderprogramms werden Kommunen mit 1 Euro je erfasstem Meter Kanal unterstützt.

So kann auch ein eventueller Sanierungsbedarf erkannt und weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Auch hier werden die Kommunen unterstützt: Allein 70 Millionen Euro stehen pro Jahr für die Härtefallförderung der Kommunen zur Verfügung. Derzeit sind über 250 Förderanträge eingegangen und größtenteils bereits verbeschieden. Die bayerischen Kommunen haben rund 35 Milliarden Euro in kommunale Abwasseranlagen und 11 Milliarden Euro in öffentliche Wasserversorgungsanlagen investiert. Der Freistaat hat die Kommunen dabei mit insgesamt über 12 Milliarden Euro unterstützt. Mittlerweile werden 99 Prozent der Bevölkerung zentral mit Trinkwasser versorgt, 97 Prozent sind an eine kommunale Kläranlage angeschlossen.

Die betreffenden Gemeinden werden über die Fristverlängerung von den jeweils zuständigen Wasserwirtschaftsämtern informiert. Weitere Informationen zum Thema sind im Internet verfügbar unter www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/abwasser/index.html.

Pressemitteilung des StMUV Nr. 68 v. 24.05.2019