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VG Bayreuth: Keine Vermietung von Booten für Fahrten auf der Wiesent zwischen Muggendorf/Beru und Ebermannstadt vom 01. Juni bis 15. Juni 2019 während der Brutzeit des Eisvogels

Mit Beschluss vom 27. Mai 2019 hat das VG Bayreuth, 7. Kammer entschieden, dass die aufschiebende Wirkung der Klage des Bund Naturschutz gegen die Genehmigung des Bereithaltens von Booten für das Befahren der Wiesent zwischen der Einstiegsstelle Muggendorf/Beru bis zur Ausstiegsstelle Ebermannstadt vom 1. Juni 2019 bis einschließlich 15. Juni 2019 wiederhergestellt wird. Das bedeutet, dass auf diesem Streckenabschnitt das Fahren mit Booten gewerblicher Vermieter vom 1. Juni 2019 bis 15. Juni 2019 untersagt ist.

Am 12. April 2018 hatte das Landratsamt Forchheim den drei Firmen Aktiv-Reisen-GmbH, Kajak Mietservice Wiesenttal und Leinen-Los nach Auslaufen der bisherigen Genehmigung erneut gestattet, gewerblich Boote bereitzuhalten, um es Ausflüglern zu ermöglichen, die Wiesent zwischen der Pulvermühle und Ebermannstadt mit dem Boot zu befahren. Da der Flussabschnitt in einem naturschutzrechtlich geschützten Gebiet („Natura 2000“-Gebiet) liegt, setzt das Bereithalten der Boote zur Vermietung voraus, dass sich diese Nutzung des Gewässers mit der Umwelt verträgt. Von Gesetzes wegen muss eine entsprechende Prüfung durchgeführt werden, bevor die Genehmigung erteilt wird. Ein endgültiges Ergebnis der zeitaufwändigen Untersuchungen, die unter anderem die Auswirkungen der Bootsfahrten auf den Fischbestand und die Wasservögel betreffen, mit denen inzwischen begonnen wurde, wird noch einige Zeit auf sich warten lassen.

Gegen diesen Genehmigungsbescheid hat der Bund Naturschutz in Bayern am 8. April 2019 Klage beim zuständigen VG Bayreuth erhoben. Anfang Mai 2019 hat der Naturschutzverband einen Eilantrag gestellt, der, wenn er Erfolg hätte, dazu führen würde, dass die Wiesent in dem Flussabschnitt von der Pulvermühle bis Ebermannstadt nicht befahren werden dürfte, bis das Gericht über die Klage entschieden hat.

Ein von allen Beteiligten gewünschter Erörterungstermin im Eilverfahren mit dem Ziel, wenn möglich eine einvernehmliche Lösung zu finden, kann erst Ende Juni 2019 abgehalten werden. Dieser Zeitpunkt liegt nach der am 15. Juni 2019 endenden Brutzeit der Eisvögel, die derzeit zwischen der Einstiegsstelle Muggendorf/Beru und Ebermannstadt an verschiedenen Standorten in zwei Höhlen unmittelbar am Flussufer brüten.

Da nach derzeitiger Erkenntnis nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Vögel durch den gewerblichen Bootsverkehr gestört werden, war das Gericht gehalten, zeitnah vorläufig über den Konflikt zwischen dem Interesse des Naturschutzes an einer möglichst ungestörten Brutzeit für die seltenen Vögel und dem Interesse der Bootsvermieter und der Ausflügler den Fluss zum Bootsfahren zu nutzen, zu entscheiden.

Das Gericht hat nach Abwägung aller Umstände im Ergebnis entschieden, dass (nur) in dem Flussabschnitt, an dem die die Bruthöhlen der Eisvögel liegen, (nur) in der Brutzeit kein Bootsverkehr stattfinden kann. Dagegen sind Bootsfahrten auf dem Flussabschnitt flussaufwärts von Muggendorf bis zur Pulvermühle und nach Ablauf des 15. Juni 2019 wieder auf dem ganzen Streckenabschnitt bis zur Entscheidung über das Eilverfahren uneingeschränkt möglich.

Gegen diesen Beschluss im Wege einer sogenannten Zwischenverfügung wurde am 28. Mai 2019 Beschwerde beim BayVGH in München erhoben.

Pressemitteilung des VG Bayreuth v. 28.05.2019 zum Beschl. v. 27.05.2019 – B 7 S 19.450