Gesetzgebung

GVBl. (9/2019): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 24.05.2019 wurde am 31.05.2019 verkündet (GVBl. S. 300). Es tritt überwiegend am 01.06.2019 in Kraft. Das Gesetz sieht neben einer Anpassung der Abgeordnetenentschädigung mit Wirkung für die gesamte Wahlperiode auch die Bereitstellung einer sicheren (virtuellen) Arbeitsumgebung (Cloud-Dienste) vor, die in einem sicherheitszertifizierten Rechenzentrum betrieben wird. Die Abgeordneten des Landtags und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese sichere Arbeitsumgebung von überall gleichermaßen nutzen und haben damit einen einheitlichen Zugriff auf ihre Daten.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen (Gang und Stand des Verfahrens): hier.

Sonstiges

Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)