Gesetzgebung

StK: Automatisierte Kennzeichenerkennung – Bayern setzt Entscheidung des BVerfG um

Bayern setzt die Vorgaben des BVerfG zu automatisierten Kennzeichenerkennungssystemen um. Das BVerfG hatte mit Beschluss vom 18. Dezember 2018 bis Ende 2019 punktuelle Änderungen bei der Regelung im Polizeiaufgabengesetz zur automatisierten Kennzeichenerkennung verlangt. Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf des Innenministeriums beschlossen, der jetzt den betroffenen Verbänden zur Anhörung zugeleitet wird. So sollen insbesondere die Voraussetzungen für den Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme eingeschränkt und präzisiert werden, damit sie auch weiterhin als wichtiges Instrument der Verbrechensbekämpfung genutzt werden können.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 119 v. 04.06.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

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