Gesetzgebung

StK: Bayern setzt sich für staatlich unterstützte Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft ein – Kabinett billigt gemeinsame Bundesratsinitiative mit Baden-Württemberg zur Absicherung von Klima-Risiken

Die Staatsregierung will die betriebliche Risikoabsicherung in der Landwirtschaft verbessern, um Landwirte bei der Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels zu unterstützen. Das Kabinett hat dazu heute eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit Baden-Württemberg beschlossen. Angesichts der zunehmenden Risiken durch Starkregen oder auch Dürreperioden ist eine betriebliche Absicherung vor existenzgefährdenden Schäden in der Landwirtschaft unerlässlich. In vielen anderen europäischen Ländern ist sie bereits Realität. Die bislang am deutschen Markt vorhandenen Angebote der Versicherungswirtschaft sind jedoch nicht ausreichend, da für einige Sektoren und Risiken noch keine wirtschaftlich tragbare Versicherung angeboten wird. Der heute beschlossene gemeinsame Vorschlag eines Prämienzuschusses orientiert sich am Beispiel Österreichs. Der Landwirt übernimmt dabei die Hälfte der Versicherungsprämie, der Bund 30 Prozent, der Freistaat 20 Prozent.

Bayern drängt zudem auf eine bundesweite Harmonisierung der Versicherungssteuer. Für das Risiko der Dürre soll statt wie bisher 19 % der Versicherungsprämie ebenfalls ein ermäßigter Steuersatz von 0,03 % gelten, entsprechend den Schadensrisiken Hagel, Sturm, Starkregen und Überschwemmungen.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 119 v. 04.06.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)