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StMAS: Kindeswohl bei Trennung der Eltern – Familienministerin Schreyer fordert einen „Kinderanwalt“ sowie verpflichtende Qualifizierungen und Fortbildungen von Familienrichtern

6. Juni 2019 by Klaus Kohnen

Damit die Interessen der Kinder bei einer Trennung der Eltern nicht auf der Strecke bleiben, fordert Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer einen „Kinderanwalt“ sowie verpflichtende Qualifizierungen und Fortbildungen von Familienrichtern: „Wir müssen die Rechte von Kindern und Jugendlichen im familiengerichtlichen Verfahren stärken!“ Jede dritte Ehe wird geschieden, in den Städten fast jede zweite. In diesen Familien finden sich die unterschiedlichsten Betreuungsmodelle vom Residenzmodell bis hin zum Wechselmodell, die dem gesellschaftlichen Wandel unterliegen. In der Folge werden oftmals hochstrittige Umgangs- und Sorgerechtsfälle vor Gericht ausgetragen.

„Wichtig in dieser Situation ist, dass trotz stark konfliktbelasteter Eltern die Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt stehen. Es muss individuell für jeden Einzelfall eine passgenaue Lösung gefunden werden, die dem Kindeswohl am besten dient“, so die Ministerin.

Schreyer betont:

„Um die Kinderrechte gerade auch im familiengerichtlichen Verfahren vollumfänglich sicherzustellen, fordern wir auf Bundesebene Verbesserungen ein. In allen Kindschaftssachen ist ein ‚Kinderanwalt‘ unerlässlich. Dafür sind eine zwingende Bestellung eines Verfahrensbeistandes sowie konkretisierende Vorgaben zu dessen Auswahl und Bestellung erforderlich. Denn der Verfahrensbeistand übernimmt in familienrechtlichen Streitigkeiten als Interessenvertreter des Kindes eine wichtige Rolle.“

Konkrete gesetzliche Anforderungen an die Qualifikation eines Verfahrensbeistandes gibt es bisher nicht. Auch ist keine zwingende Bestellung vorgesehen. Im Hinblick auf die Sicherstellung des Kindeswohls in diesem Bereich ist eine weitere Verbesserung bei der interdisziplinären Kooperation von Jugendhilfe und Justiz sowie bei der Qualifizierung und Fortbildung für alle beteiligten Berufsgruppen erforderlich.

„Deshalb sollte auch eine Pflicht zur Qualifizierung und Fortbildung von Familienrichtern gesetzlich festgeschrieben werden. Dabei sollten auch Eingangsvoraussetzungen – wie etwa bei Insolvenzrichtern – etabliert werden“, erklärt die Ministerin.

Derzeit findet auf Bundesebene ein Dialogprozess zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts statt.

„Der Bund muss diese Chance nutzen, die dringend erforderlichen Verbesserungen zur Sicherstellung des Kindeswohls gerade auch in diesem Bereich umzusetzen“, so Schreyer und weiter:

„Ich werde mich auf Landesebene im engen fachlichen Austausch beratschlagen, mit welchen konkreten Forderungen wir hier auf den Bund zugehen.“

Pressemitteilung des StMAS Nr. 252 v. 06.06.2019

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