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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMWi & StMI: Bayerns Innen- und Kommunalminister Herrmann und Wirtschaftsminister Aiwanger geben Startschuss für Härtefallfonds bei Straßenausbaubeiträgen

25. Juni 2019 by Klaus Kohnen

Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat in der heutigen Sitzung des Ministerrats über den aktuellen Sachstand zur Errichtung des Härtefallfonds und der Härtefallkommission im Straßenausbaubeitragsrecht berichtet und das am 1. Juli startende Antragsverfahren vorgestellt.

„Der Gesetzgeber hat den mit 50 Millionen Euro ausgestatteten Härtefallfonds geschaffen. Damit sollen Betroffene, die durch die Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen eine unbillige Härte erfahren haben, einen teilweisen Ausgleich erhalten“, sagte Herrmann und weiter:

„Der Freistaat Bayern steht hier an der Seite seiner Bürgerinnen und Bürger und versucht durch die Abschaffung der Straßenausbeiträge entstandene und als ungerecht empfundene Situationen aus der Welt zu schaffen.“

Auch der stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger zeigt sich erfreut:

„Nach umfangreichen Vorarbeiten konnte nun ein wichtiges Thema des Koalitionsvertrags zeitnah umgesetzt und in Gang gebracht werden. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir die Situation der Bürgerinnen und Bürger im Auge gehabt und wollen dieses Thema nun endgültig ad acta legen. Das war mir auch ganz persönlich ein Herzensanliegen.“

Im Zeitraum 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember 2019 können sich betroffene Grundstückseigentümer und private Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden, mit Anträgen an die Geschäftsstelle der Kommission bei der Regierung von Unterfranken wenden. Für Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2.000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100.000 Euro; bei Zusammenveranlagten von 200.000 Euro.

Um genügend Zeit für die Antragstellung zu geben, hat sich der Gesetzgeber bewusst gegen das „Windhundprinzip“ entschieden: Bis zum 31. Dezember 2019 können die Betroffenen Anträge stellen. Die Mittel aus dem Härtefallfonds werden verteilt, wenn alle Anträge vorliegen.

Für die Antragstellung steht ein anwenderfreundliches Online-Verfahren (www.strabs-haertefall.bayern.de) zur Verfügung.

Herrmann: „Die Anträge können sowohl elektronisch als auch in Papierform gestellt werden. Damit ist sichergestellt, dass auch tatsächlich jeder Antragsberechtigte seinen Antrag form- und fristgerecht zur Entscheidung an die Härtefallkommission richten kann.“

Die Antragsformulare sowie weitere Informationen können unter www.strabs-haertefall.bayern.de abgerufen werden, zudem werden die Voraussetzungen für eine Antragstellung und die rechtlichen Rahmenbedingung nochmals detailliert erläutert. Über alles Wichtige rund um den Härtefallfonds informiert außerdem ein Flyer beider Staatsministerien.

Der Ministerrat hat heute einstimmig den ehemaligen Präsidenten des Obersten Rechnungshofes, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, als Vorsitzenden der unabhängigen Härtefallkommission vorgeschlagen. Herrmann zeigt sich erfreut über die Benennung:

„Dr. Fischer-Heidlberger, der sich dankenswerter Weise für dieses Amt zur Verfügung stellt, steht wie kaum ein anderer für eine unabhängige und gerechte Kommission.“

Insgesamt besteht die Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge aus fünf Mitgliedern. Neben dem vom Ministerrat benannten Vorsitzenden werden je zwei Mitglieder vom Innenministerium und vom Wirtschaftsministerium benannt. Die Kommission entscheidet über Leistungen aus dem Härtefallfonds. Sie ist unabhängig und an fachliche Weisungen nicht gebunden.

Unterstützt wird die Kommission durch eine Geschäftsstelle. Diese wurde bei der Regierung von Unterfranken eingerichtet, die im Bereich der Straßenausbaubeiträge über eine ausgewiesene Expertise verfügt. Die Geschäftsstelle der Kommission wird die bei ihr eingehenden Anträge sichten und die Sitzungen der unabhängigen Kommission vorbereiten. Die Geschäftsstelle der Kommission ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge

  • Peterplatz 9 / 97070 Würzburg
  • haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de oder
  • ausgleich@reg-ufr.bayern.de

Gleichlautende Pressemitteilungen des StMWi (Nr. 180) und StMI (Nr. 213) v. 25.06.2019

Redaktioneller Hinweis

Meldungen zum Thema „Straßenausbaubeitrag“: vgl. hier.

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