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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Landkreistag: Bertelsmann-Studie und gescheitertes Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand“ lediglich neue Akte in einem unwürdigen Dauer-Drama

16. Juli 2019 by Klaus Kohnen

In den letzten 24 Stunden haben gleich zwei Ereignisse alle Akteure im Gesundheitswesen aufgeschreckt. Die Bertelsmann-Studie zur angeblichen Entbehrlichkeit kleinerer Krankenhäuser und das durch den BayVerfGH abgelehnte Volksbegehren zum Pflegenotstand. Den Präsidenten des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter, überraschen diese Entwicklungen nicht mehr. Letzten Endes bestätigen sie die bayerischen Landrätinnen und Landräte bedauerlicherweise nur in ihrem dauernden Kampf für die Garantie einer flächendeckenden medizinischen Versorgung.

„Zu sagen, dass Patienten besser versorgt sind, wenn es weniger Krankenhäuser gibt, ist fahrlässig und trotzdem nicht neu. Das hören wir aus Berlin immer wieder. Zudem kämpfen wir auch im Alltag permanent mit neuen Hürden, die sich aus einer solchen Falschannahme ergeben. Man bürdet uns immer wieder neue Probleme auf, die unsere kleineren Krankenhäuser kaum mehr lösen können und so nach und nach verschwinden. Dagegen wehren wir uns seit Jahren massiv! In einem Flächenland wie Bayern reichen eben keine 50 Krankenhäuser. Viele unserer Häuser sind nicht nur absolut versorgungsnotwendig, sondern sie sind darüber hinaus auch ein Standortfaktor. Niemand – weder unsere Bürger, noch unsere Wirtschaft und auch nicht die Politik – hat etwas davon, wenn irgendwann alle in den Ballungsgebieten leben müssen, weil der ländliche Raum und mit ihm seine Wirtschaft in die Knie gezwungen wurde“, so Christian Bernreiter.

Im Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand“ hat der Bayerische Landkreistag von Anfang an keine Lösung für das große Problem, das nahezu alle Kreiskliniken betrifft, gesehen. Mit Blick auf den leer gefegten Arbeitsmarkt haben starre Personalquoten und Pflegeuntergrenzen die Situation im ländlichen Raum bereits drastisch verschärft.

„Wir sind klar für mehr Personal am Patienten, aber starre Quoten halten wir für das falsche Instrument. Wir müssen an ganz anderen Stellen ansetzen. Zuallererst muss dabei erst einmal die Wertschätzung für diejenigen stehen, die unsere Angehörigen und uns pflegen. Dann brauchen wir dringend ‚ein Mehr an Zeit‘. Wer einen sozialen Beruf erlernt, der will Zeit mit Menschen verbringen und sich seinem Patienten zuwenden können. An anderen Stellen (wie bei den Dokumentationspflichten) müssen unsere Pfleger gleichzeitig entlastet werden. Pflege braucht Zeit. Bei diesem ‚Mehr an Zeit‘ sind vor allem die Kassen gefordert. Ihre ‚Fallpauschalen‘ limitieren die Zeit, die ein Pfleger für seine Patienten aufwenden darf, streng. Von heute auf morgen wird in der Pflege nichts besser. Auch nicht mit starren Quoten.

Wir fordern mehr Personal am Patienten. Dies muss aber dauerhaft Eins zu Eins bezahlt werden“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags.

Pressemitteilung des Bayerischen Landkreistags v. 16.07.2019

Redaktionelle Hinweise

  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Vgl. insbesondere die Pressemitteilung des Hamburgischen Verfassungsgerichts v. 07.05.2019 zu einem ähnlichen Volksbegehren.

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Kategorie: BayVerfGH, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsprechung Schlagwörter: Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern"

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