Gesetzgebung

StK: Bayern will Verbraucherrechte stärken – Haftung von E-Commerce-Plattformen für Angebote ausländischer Anbieter / Kabinett beschließt Bundesratsinitiative

Die Staatsregierung setzt sich für bessere Verbraucherrechte im E-Commerce ein und will mit einer Bundesratsinitiative eine weitergehende Haftung von E-Commerce-Plattformbetreibern erreichen. Der Online-Handel ist von globalen Warenströmen immens betroffen. Die EU sieht zwar ab 2021 eine Stärkung der Rechte der Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedsstaaten bei der Kontrolle von Online-Plattformen und Verbesserungen in der Zusammenarbeit vor. Aus Sicht der Staatsregierung kommen diese Maßnahmen angesichts der Dynamik der E-Commerce-Entwicklung zu spät und sind nicht ausreichend. Ziel soll aus bayerischer Perspektive vielmehr sein, dass Plattformbetreiber auch für Unternehmen, die solche Plattformen nutzen und außerhalb der EU ihren Sitz haben, die Haftung übernehmen, falls europäische und deutsche Bestimmungen verletzt werden.

Warenkäufe europäischer Kunden über die europäischen Außengrenzen hinaus nehmen immer mehr zu. Mittlerweile kaufen deutsche Verbraucher Güter im Wert von rund 5 Milliarden Euro bei Online-Anbietern aus dem Ausland, insbesondere China, meist vermittelt über Online-Plattformen. 28 Prozent aller Topseller auf einer der größten Online-Plattformen sind inzwischen chinesische Händler. Ein weiteres Wachstum ist absehbar. Der große Zustrom von Online angebotenen Waren insbesondere aus Drittländern stellt die Marktüberwachung jedoch vor große Probleme, was an der großen Zahl der Anbieter, der Flexibilität von Internetangeboten und auch dem Sitz der Anbieter in Drittstaaten liegt. Viele dieser Anbieter halten sich nicht oder unzureichend an europäische Bestimmungen zur Produktsicherheit oder etwa auch an Umweltauflagen. Für inländische Händler und auch Hersteller entstehen dadurch zunehmend gravierende Wettbewerbsnachteile. Verbraucher können durch die Waren unmittelbar geschädigt werden.

Die Bedeutung des Online-Handels ist in den letzten Jahren immens gestiegen. Mittlerweile entfallen auf den Online-Handel rund 14 Prozent der gesamten deutschen Einzelhandelsumsätze und damit rund 53,6 Milliarden Euro. Parallel dazu nimmt innerhalb des E-Commerce die Bedeutung von Online-Plattformen eine immer größere Rolle ein.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 153 v. 16.07.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)