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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StK: StReg beschließt Flächensparoffensive – Umfangreicher Maßnahmenkatalog und fünf Hektar als Richtgröße im Landesplanungsgesetz / Lockerung des Anbindegebots wird zurückgenommen

16. Juli 2019 by Klaus Kohnen

Die Staatsregierung setzt den im Koalitionsvertrag vereinbarten Weg zur Reduzierung des Flächenverbrauchs in Bayern mit einer umfassenden Flächensparoffensive um. Die Einführung eines Richtwerts für den landesweiten Flächenverbrauch wird mit einem Bündel an Maßnahmen flankiert. Statt Bevormundung kommunaler Entscheidungsträger durch starre Flächengrenzen auf Gemeindeebene setzt die Staatsregierung auf gemeinschaftliche Lösungen und Überzeugung statt Verbote. Insgesamt wird ein sachgerechter Ausgleich zwischen der erforderlichen Reduzierung der Flächeninanspruchnahme einerseits und wichtigen weiteren Anliegen wie der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse oder der Schaffung bezahlbaren Wohnraums erreicht. Das Paket ist der Einstieg in einen andauernden Prozess zur nachhaltigen Reduzierung des Flächenverbrauchs.

Kernpunkte sind:

  • Die Bayerische Staatsregierung ändert das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) und dessen Grundsätzekatalog mit dem Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Flächensparen zu leisten. Dazu wird eine Ziel- und Richtgröße von fünf Hektar pro Tag für die erstmalige planerische Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke eingeführt. Das Fünf-Hektar-Ziel soll schrittweise bis spätestens 2030 erreicht werden.
  • Über das benötigte Maß hinaus sollen keine Flächen mehr verbraucht werden. Hierzu sollen Gemeinden künftig den Bedarf neuer Baugebiete nach einheitlichen Kriterien darlegen und die entstehenden Folgekosten darstellen müssen.
  • Dabei soll das Landesentwicklungsprogramm (LEP) im Hinblick auf das Flächensparen künftig eng ausgelegt werden.
  • Ein Leerstandsmanagement zur Erfassung leerstehender Gebäude oder unbebauter Grundstücke im Innenbereich von Dörfern oder Städten soll flächendeckend eingeführt werden.
  • Die tatsächliche Versiegelung von Grund und Boden soll erfasst werden, da Flächenverbrauch durch Asphaltierung anders ins Gewicht fällt als etwa durch Randstreifen und Böschungen bei Straßen, sowie Sport- oder Golfplätze.
  • Flächensparmanager sollen an den Regierungen eingesetzt werden, die koordinierend und beratend tätig werden.
  • Regionalkonferenzen und regelmäßige Veranstaltungen sollen Entscheidungsträger und eine breite Öffentlichkeit zum Thema Flächensparen sensibilisieren. Hier werden auch Sammlungen und Veröffentlichungen von Best-Practice-Beispielen eine wichtige Rolle spielen.
  • Bauplanungsrecht:
    • Hier ergreift Bayern die Initiative, um über den Bundesgesetzgeber Gebäudeaufstockungen und Nachverdichtungen zu erleichtern.
    • Ebenso soll bei der Stellplatzpflicht platzsparenden Lösungen wie Tiefgaragen oder Parkhäusern der Vorzug gegeben werden.
    • Darüber hinaus soll ein vereinfachtes Abstandsflächenrecht in der Bauordnung zu höherem und dichterem Bauen führen.
  • Bayern macht zudem die Lockerungen beim Anbindegebot wieder rückgängig. Mit den Lockerungen des Anbindegebots 2018 sollte die Ansiedlung von Gewerbebetrieben erleichtert werden. Ob weitere Änderungen am Anbindegebot erforderlich sind, bleibt einer Evaluierung vorbehalten.
  • Schnellere und größere Erfolge können dann erzielt werden, wenn sich Kommunen und Privatpersonen ebenso wie der Freistaat um das Flächensparen bemühen. Daher sollen die Informations- und Beratungsangebote der Staatregierung insbesondere für Kommunen, aber auch für den privaten Bereich deutlich ausgebaut werden.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 153 v. 16.07.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

Redaktionelle Hinweise

  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

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