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StMI: Keine Absenkung des Wahlalters auf 16 – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bayerischen Landtags

17. Juli 2019 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die heutige Entscheidung des Bayerischen Landtags gegen eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre begrüßt. „Der Gleichklang von Volljährigkeit und Wahlalter hat sich bewährt. In unserer ganzen Rechtsordnung ist der Eintritt der Volljährigkeit mit 18 Jahren eine deutliche Zäsur. Erst dann kann man Rechte und Pflichten eigenverantwortlich begründen und muss die Folgen gegen sich wirken lassen. Die Volljährigkeit ist daher auch für das Wahlrecht der richtige Maßstab.“ Es wäre laut Herrmann widersprüchlich, wenn jemand mit 16 Jahren selbständig keinen Vertrag abschließen, aber über das Schicksal des Landes bestimmen kann.

„Oder denken sie an einen 16-Jährigen, der zwar den Oberbürgermeister einer Stadt wählen darf, aber nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht belangt würde, wenn er diesem eine Ohrfeige verpasst. Das wäre absurd.“

Ebenso widersprüchlich sei es, wenn dieser 16-jährige im Stadtrat über Millionen zu entscheiden hätte, beim Kauf eines Mopeds aber die Einwilligung seiner Eltern einholen müsste. Die Mitverantwortung für politische Entscheidungen erfordere ein gewisses Lebensalter und eine gewisse Lebenserfahrung.

„Dass Wahlalter und Volljährigkeit Hand in Hand gehen, ist schlüssig und sachgerecht“, so Herrmann.

Der Minister erinnerte daran, dass das Wahlrecht ein grundlegendes demokratisches Recht der Bürger ist. Wer Wahlrecht und Volljährigkeit voneinander trenne, erwecke letztendlich den Eindruck, das Wahlrecht weniger wichtig zu nehmen.

Herrmann: „Wir freuen uns über das politische Interesse junger Menschen. Wir müssen wir uns mit Anliegen, Sorgen und Argumenten der Jugend noch besser auseinandersetzen. Ich nehme die Diskussionbeiträge einer 17-jährigen genauso ernst wie die einer 70-jährigen.“

Pressemitteilung des StMI Nr. 252 v. 17.07.2019

Redaktioneller Hinweis

Angesprochen sind in der Pressemitteilung drei Gesetzentwürfe:

Gesetzentwurf (Bündnis 90/Die Grünen) zur Einführung des Wahlrechts mit 16 Jahren bei Landtags- und Kommunalwahlen sowie bei Volks- und Bürgerentscheiden, LT-Drs. 18/1675

  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Gesetzentwurf (FDP) zur Änderung der Verfassung, des Landeswahlgesetzes und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtags-, Gemeinde- und Landkreiswahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden und Volksbefragungen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, LT-Drs. 18/1685

  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Gesetzentwurf (SPD) zur Einführung des Wahlalters 16 in Bayern, LT-Drs. 18/1687

  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

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