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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMUV: Meilenstein für den Schutz der Artenvielfalt – Landtag nimmt Gesetze an

17. Juli 2019 by Klaus Kohnen

Der Bayerische Landtag hat heute das Volksbegehren zum Artenschutz sowie das Begleitgesetz der Staatsregierung angenommen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu: „Heute ist ein großer Tag für Artenschutz und Artenvielfalt in Bayern. Jetzt liegt ein Volksbegehren Plus auf dem Tisch. Wir haben es gemeinsam mit Landwirten und Naturschützern erarbeitet. Der Bayerische Landtag hat heute eine richtungsweisende Entscheidung zum Schutz der biologischen Vielfalt in Bayern getroffen. Wir schaffen damit einen echten Mehrwert für die Artenvielfalt. Insbesondere die Vernetzung hochwertiger Gebiete und Flächen im Biotopverbund soll damit verbessert werden. Drei blühende Bänder entlang von Gewässern, Straßen und Wäldern sollen dazu entstehen. Darüber hinaus weiten wir den Schutz ökologisch hochwertiger Lebensräume und Strukturen aus. Das begleiten wir mit einer verbesserten Förderung für die Landwirte und ihre Biotopflächen. Dazu werden die Naturschutzförderprogramme gesetzlich verankert und inhaltlich ausgeweitet. Auch die Lichtverschmutzung wollen wir reduzieren. Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Schwund heimischer Arten weitgehend stoppen. Wir dürfen unseren Kindern keine Welt hinterlassen, die Artenvielfalt nur noch in Büchern bieten kann. Mein Dank gilt insbesondere dem ehemaligen Landtagspräsidenten Alois Glück für seine großartige Arbeit im Rahmen des Rundes Tischs.“

Zusätzlich soll eine Vielzahl darüber noch hinausgehender Maßnahmen geprüft werden. Eine Bundesratsinitiative für weniger Pestizideinsatz in Privatgärten wurde beispielsweise gestern beschlossen.

Neben den vielfältigen Neuerungen für den Artenschutz in Bayern wurde mit dem Begleitgesetz der Staatsregierung auch ein echtes Plus für die Praxis geschaffen, indem verschiedene Regelungen des Volksbegehrens praxistauglich umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Mäh- und Walzzeitpunkten sowie zum Schutz von Streuobstwiesen.

„Artenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Partnerschaftlichkeit ist der richtige Weg. Wir müssen beim Schutz der Natur die Menschen mitnehmen. Dazu braucht es gute Kommunikation und Beratung. Dies wird eine wichtige Aufgabe der Biodiversitätsberater sein. Die neuen Regelungen sind insbesondere für unsere Partner in der Landwirtschaft ein wichtiges Signal“, so Glauber.

Eine detaillierte Auflistung der wichtigsten Punkte ist im Internet verfügbar unter: https://www.stmuv.bayern.de/volksbegehren.htm

Pressemitteilung des StMUV Nr. 116 v. 17.07.2019

Redaktionelle Hinweise

Angesprochen sind hier zwei landesrechtliche Rechtsetzungsverfahren:

Gesetzentwurf der Staatsregierung nach Art. 74 BV – Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ – Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern („Rettet die Bienen!“), LT-Drs. 18/1736

  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz), LT-Drs. 18/1816

  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

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