Gesetzgebung

StMI: Herrmann kritisiert Reformpläne des Bundes im Notfallwesen [u.a. GG-Änderung zur Gesetzgebungskompetenz]

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat erhebliche Vorbehalte gegen einige Teile der Reformpläne im Notfallwesen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und kritisiert auch das bisherige Verfahren: „Der Gesetzentwurf ist mit den Ländern bisher überhaupt nicht besprochen worden. Die in vielen Ländern für das Rettungswesen zuständigen Innenminister sind auch für die Besprechung im August noch nicht einmal eingeladen.“ Insbesondere die angedachte Änderung des Grundgesetzes zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes lehnt der Minister ab:

„Für die Rettungsdienste sind die Länder und nicht der Bund zuständig. Mit einer Änderung würde unverhältnismäßig in die vorhandenen bewährten Rettungsstrukturen eingegriffen – ohne konkret erkennbare Vorteile für alle Beteiligten. Insbesondere sehe ich auch keinen Mehrwert für die Patienten.“

Nach dem Reformentwurf sollen nicht wie bisher die Krankenkassen, sondern die Länder unter anderem bei der Errichtung von Rettungswachen zur Kasse gebeten werden.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Großzahl der Länder bei dieser Finanzierung mitmacht, zumal es hier wahrscheinlich um dreistellige Millionenbeträge geht“, so Herrmann.

Es gebe auch gar keinen logischen Grund, dass die Kosten nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden.

Der Entwurf verkenne außerdem, dass in Bayern die Integrierten Leitstellen (‚112‘) nicht nur die Notfalldienste, sondern auch die Feuerwehr alarmieren.

Herrmann: „Die ‚112‘ ist in ganz Europa die Notrufnummer für die Feuerwehr. Deren Notrufzentrale kann der Bundesgesundheitsminister nicht ohne Abstimmung mit den Ländern und Kommunen umstellen.“

Dabei könne eine bessere Verzahnung der Integrierten Leistellen mit den Leitstellen des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes durchaus sinnvoll sein. Dazu bedürfe es aber keiner Verschiebung von Kompetenzen oder Finanzierungszuständigkeiten wie im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

Pressemitteilung des StMI Nr. 263 v. 24.07.2019