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BMI: Anker-Einrichtungen sind Erfolgsmodell – Ein Jahr nach Inbetriebnahme zieht Bundesinnenminister Seehofer eine positive Bilanz

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Am 1. August 2018 wurden in Bayern die ersten sieben Anker-Einrichtungen in Betrieb genommen. Bundesinnenminister Horst Seehofer bilanziert das erste Jahr wie folgt:

„Die Anker-Einrichtungen sind eine Erfolgsgeschichte. Es kommt mir nicht auf den Namen auf dem Türschild an. Wichtig ist mir die Grundidee der Anker- Einrichtungen. Das Anker-Konzept setzt sich in immer mehr Bundesländern durch.“

Heute hat in Brandenburg (Eisenhüttenstadt) eine weitere funktionsgleiche Einrichtung ihre Arbeit aufgenommen. Damit sind bundesweit insgesamt vierzehn AnkER- und funktionsgleiche Einrichtungen in 6 Bundesländern in Betrieb. Die weiteren AnKER-Einrichtungen liegen in Bayern (Schweinfurt, Bamberg, Zirndorf, Donauwörth, Manching, Regensburg, Deggendorf), Sachsen (Dresden, Chemnitz, Leipzig), Saarland (Lebach), Mecklenburg-Vorpommern (Nostorf-Horst und Stern-Buchholz) und Schleswig-Holstein (Neumünster).

Bundesinnenminister Seehofer sagte dazu:

„Die enge Zusammenarbeit der Behörden unter einem Dach bewährt sich und führt zu deutlich kürzeren Bearbeitungszeiten. In den Anker-Einrichtungen konnte die Zeit zwischen dem Asylantrag und der Anhörung auf 11 Tage nahezu halbiert werden. Die Gesamtdauer der Verfahren liegt bei durchschnittlich 1,9 Monaten. Das ist eine deutliche Beschleunigung gegenüber den übrigen Einrichtungen, hier liegt die Durchschnittsdauer bei 3,1 Monaten.“

Die Beschleunigung des Asylverfahrens bewirkt im Fall einer positiven Entscheidung eine früher beginnende Integrationsarbeit, im Fall einer ablehnenden Entscheidung aber auch frühestmögliche Klarheit über die erforderliche Rückkehr.

Die 14 bestehenden Einrichtungen wurden im Zusammenwirken von Bund und Ländern aufgebaut und werden unter Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände betrieben. Das Bundesinnenministerium führt die Gespräche mit weiteren interessierten Ländern über die Möglichkeit der Umsetzung des AnkER-Konzepts.

Pressemitteilung des BMI v. 01.08.2019