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StMUV: Bayernweite Aktionsplanung zum Schutz vor Lärm – Erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen

6. August 2019 by Klaus Kohnen

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für die zentrale Lärmaktionsplanung für ganz Bayern ist abgeschlossen. Insgesamt haben sich rund 3.400 Bürger und über 220 Gemeinden beteiligt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München:

„Der Schutz vor Lärm ist ein wichtiger Beitrag zu einer hohen Lebensqualität. Mit einer bayernweiten Lärmaktionsplanung soll der Schutz vor Lärm entlang von Hauptverkehrsstraßen vorangebracht werden. In einem ersten Schritt ging es darum, die Informationen vor Ort sowie die persönlichen Eindrücke der Bürger genauer zu erfassen. Ich freue mich über die intensive Mitwirkung der Bürger und der Gemeinden.“

Mit den nun vorliegenden Ergebnissen sollen lärmmindernde Maßnahmen erhoben werden. Bei Bundesautobahnen werden von den Bürgern Lärmschutzwände, lärmarme Fahrbahnbeläge und Geschwindigkeitsreduzierungen als lärmmindernde Maßnahme bevorzugt. Bei Bundes- und Staatsstraßen werden Geschwindigkeitsreduzierungen, Geschwindigkeitskontrollen und Lärmschutzwände favorisiert.

Das Bayerische Umweltministerium arbeitet aktuell an einer zentralen Lärmaktionsplanung für ganz Bayern. Dabei werden die Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und die Bundesautobahnen in Ballungsräumen im Freistaat in den Blick genommen. Im Rahmen der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Beiträge von Bürgern und Kommunen ausgewertet, analysiert und veröffentlicht unter http://www.umgebungslaerm.bayern.de/oeffentlichkeitsbeteiligung/auswertung.htm. Die Ergebnisse und der Entwurf des Lärmaktionsplans können in wenigen Monaten in einer zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung im Internet eingesehen und bewertet werden. Die Einwände und Anmerkungen aus der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen dann in die abschließende zentrale Lärmaktionsplanung ein. Die Planung soll 2020 abgeschlossen werden. Die Kommunen können zusätzlich eigene detaillierte Pläne erstellen und konkrete Maßnahmen zur Lärmreduktion vor Ort ergreifen.

Die zentrale Lärmaktionsplanung stellt einen maßgeblichen Teil bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von so genanntem Umgebungslärm in Bayern dar. Insgesamt sind rund 1.300 Gemeinden in Bayern von den Planungen umfasst.

Pressemitteilung des StMUV Nr. 124 v. 06.08.2019

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