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StMAS: Finanzierung von Frauenhäusern und Frauennotrufen – „Mit der neuen Förderrichtlinie verbessern wir das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen“

21. August 2019 by Klaus Kohnen

Ab 1. September 2019 können staatliche Fördermittel sowohl für den Platzausbau in Frauenhäusern als auch für die Verbesserung der Personalausstattung in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen und Notrufen beantragt werden. Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer, gleichzeitig Frauenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung:

„Die Staatsregierung macht Nägel mit Köpfen und stockt ihre Förderung erheblich auf und weitet sie aus. Gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten werden wir so das wichtige Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder sowohl qualitativ als auch quantitativ ausbauen.“

Die zwei neuen Förderrichtlinien dazu gelten ab 1. September. Sie sind ein wesentlicher Baustein des im letzten Sommer vorgestellten Drei-Stufen-Plans zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention. Dadurch unterstützt die bayerische Staatsregierung erstmals die Frauenhausträger finanziell bei der Schaffung von neuen Frauenhausplätzen. Passen Frauenhausträger bereits bestehende Plätze an, um sie zum Beispiel für Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit vielen Kindern zugänglich zu machen, fördert die Staatsregierung auch diese Maßnahmen. Der Zugang zu den Frauenhäusern soll so auch für Frauen erleichtert werden, deren Versorgung aufgrund der räumlichen Gegebenheiten bislang Schwierigkeiten bereitet hat.

Mit der geänderten Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und Notrufen sowie angegliederten Interventionsstellen in Bayern werden die Personalschlüssel für die Betreuung und Beratung der Frauen und ihrer Kinder deutlich angehoben. Zudem werden erstmals auch Leitungs- und Geschäftsführungs-, Verwaltungs- und Hausmeistertätigkeiten staatlich gefördert. Träger, die die höhere Förderung im Haushaltsjahr 2019 in Anspruch nehmen wollen, müssen Änderungsanträge stellen.

„Mit der Weiterentwicklung der Richtlinie haben wir einen großen Schritt in Richtung Verbesserung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern gemacht. Im bundesweiten Vergleich liegt Bayern bei den landesweit verbindlichen Vorgaben für das in Frauenhäusern vorzuhaltende Fachpersonal nun an der Spitze,“ so Schreyer.

Die Förderrichtlinien finden Sie unter Bayerisches Ministerialblatt 2019-322 sowie unter Bayerisches Ministerialblatt 2019-323.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 355 v. 21.08.2019

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