Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat des BGH hat die Schutzpflichten eines Wohnheims für Menschen mit einer geistigen Behinderung gegenüber den Bewohnern präzisiert. Weiterlesen
Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)
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