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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StK: Bayern entwickelt Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus weiter – Entschlossene Maßnahmen gegen Antisemitismus, Neue Rechte, Hass und Hetze im Internet und rechtsextremistische Musik- und Kampfsportszene

13. Januar 2020 by Klaus Kohnen

Die Staatsregierung bekämpft fortwährend und entschlossen jede Form von Extremismus. Staat und Gesellschaft sind gleichermaßen gefordert, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus entschieden entgegenzutreten und neuen Phänomenen zu begegnen. Gerade Geschehnisse in jüngerer Zeit wie der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten im Juni 2019 und der Anschlag auf die jüdische Synagoge in Halle an der Saale im Oktober 2019 zeigen die Notwendigkeit eines entschlossenen und harten Vorgehens gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus. Der Ministerrat hat dafür heute die Weiterentwicklung des Bayerischen Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus beschlossen.

Das Handlungskonzept gibt einen umfassenden Überblick über die präventiven und repressiven Maßnahmen der Staatsregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Es fußt auf den drei Säulen „Vorbeugen – Unterstützen – Eingreifen“.  Besonders hervorgehoben werden Herausforderungen wie Antisemitismus, Entwicklungen der sogenannten „Neuen Rechten“ sowie Hass und Hetze im Internet und in den sozialen Medien. Auch das Vorgehen gegen die rechtsextremistische Musik- und Kampfsportszene wird im Handlungskonzept thematisiert. Berücksichtigt werden auch neue Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz.

Das Konzept zeigt zudem die staatlichen Akteure und Anlaufstellen gegen Rechtsextremismus sowie die ressortübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren auf. Neu hinzugekommen ist dabei unter anderem eine Darstellung der Tätigkeit des Beauftragten der Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe sowie der Tätigkeit der Antisemitismusbeauftragten bei den Generalstaatsanwaltschaften.

Das Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus richtet sich vorrangig an politische Entscheidungsträger und fachlich Betroffene, die sich detailliert mit der Gesamtstrategie der Staatsregierung im Kampf gegen den Rechtsextremismus befassen wollen. Für die breite Öffentlichkeit, die sich über die vielfältigen Beratungsangebote informieren will, wurde begleitend eine Broschüre erstellt. Handlungskonzept und Begleitbroschüre werden auf den Internetauftritten der beteiligten Ministerien und staatlichen Akteure zur Verfügung gestellt und können unter www.bestellen.bayern.de bestellt werden.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 9 v. 13.01.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

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