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StK: Bayern führt Gedenkarbeit engagiert fort – Staatsregierung baut mit Gesamtkonzept die Erinnerungsarbeit an die Opfer des Nationalsozialismus sowie den Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus weiter aus

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Bayern bekennt sich zu seiner historischen Verantwortung für den Erhalt und die Erschließung der Erinnerungsorte an die Verbrechen des Nationalsozialismus. Das Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft jährt sich in diesem Jahr zum 75. Mal. Die Bayerische Staatsregierung hat dazu heute ein Gesamtkonzept zur Erinnerungsarbeit beschlossen. Ziel ist es, aus dem beispiellosen Zivilisationsbruch Lehren für die Gegenwart zu ziehen.

Orte, an denen sich NS-Verbrechen ereignet haben oder an denen sie geplant und vorbereitet wurden, sind zu Forschungs- und Gedenkstätten, Lernorten und Zentren der zivilgesellschaftlichen Debatte geworden. Hierzu gehören „Täterorte“ wie München als „Hauptstadt der Bewegung“, Nürnberg als „Stadt der Reichsparteitage“ oder der Obersalzberg als zweiter Regierungssitz des Regimes. Ebenso gehören dazu „Opferorte“ wie das erste Konzentrationslager in Dachau, das Konzentrationslager Flossenbürg als paradigmatischer Ort der „Vernichtung durch Arbeit“ oder die zahlreichen KZ-Außen- und Zwangsarbeitslager.

Die verschiedenen Maßnahmen des Gesamtkonzepts stärken die Erinnerungsarbeit und tragen zum Gedenken an die Opfer des NS- Regimes bei. Unter anderem ist geplant:

  • Von besonderem Interesse für die Weltöffentlichkeit ist die KZ-Gedenkstätte Dachau als zentraler Opferort. Mit der Neugestaltung der Ausstellungen, Maßnahmen der Sanierung und unter Einbezug bislang nicht berücksichtigter Teile des historischen Areals soll ein europäischer Gedenk- und Erinnerungsort entstehen, an dem die Gesamtgeschichte der Konzentrationslager in einzigartiger Weise aufgearbeitet und ihrer Opfer gedacht wird.
  • An der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg ist ein Ausbau der Kooperation mit der Universität Regensburg geplant. Ein Institut für vergleichende und angewandte Erinnerungskultur soll insbesondere auf die empirische Erforschung der Erinnerungsarbeit ausgerichtet sein. Auf dem Gelände der Gedenkstätte Flossenbürg sollen bedeutende Teile des historischen Lagerbereichs wie etwa der Steinbruch für die Gedenkstättenarbeit weiterentwickelt werden.
  • Auch in ehemaligen KZ-Außenlagern wie Mühldorf und Landsberg/Kaufering werden bereits bestehende Einrichtungen zur Erinnerungsarbeit weiter erschlossen.
  • In Nürnberg werden das Konzept des dortigen Dokumentationszentrums erneuert und umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen an der Zeppelintribüne und auf dem Zeppelinfeld durchgeführt, getragen von der Stadt Nürnberg, dem Freistaat und dem Bund.
  • Für das Memorium Nürnberger Prozesse ist die erweiterte Überarbeitung der Dauerausstellung geplant. Der Freistaat hat durch den Neubau eines Sitzungssaalgebäudes für die Strafjustiz des LG Nürnberg-Fürth (Einweihung voraussichtlich März 2020) die Voraussetzungen geschaffen, den historischen Saal 600, in dem von 1945 bis 1949 NS-Kriegsverbrechern der Prozess gemacht wurde, vollständig für die Ausstellung zu nutzen. Bislang ist der Saal nur an verhandlungsfreien Tagen zu besichtigen.
  • Bayern stärkt zudem die Projekte der internationalen Bildungszusammenarbeit. Vor allem junge Menschen sollen nicht nur etwas über die europäische Dimension der NS-Verbrechen erfahren, sondern auch die spezifischen Perspektiven und Antworten des demokratischen und freiheitlichen Europas auf diese Geschichte wahrnehmen und würdigen können. Damit kann die Zusammenarbeit mit Israel, Frankreich, Tschechien und Österreich mit Blick auf Schulbesuche von KZ-Gedenkstätten mit internationaler Perspektive weiter vertieft werden.

Auf der Grundlage des Gesamtkonzepts kann die Erinnerungsarbeit im Freistaat schrittweise in den kommenden Jahren weiter vorangebracht werden. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird dazu in die Abstimmung mit der Stiftung Bayerische Gedenkstätten und allen Beteiligten gehen und Detailkonzepte ausarbeiten. Dabei geht es auch um angemessene Finanzierungsbeteiligungen des Bundes.

Erinnerungskultur ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist das erklärte Ziel und die besondere Qualität, bürgerschaftliches Engagement diesbezüglich ganzheitlich wahrzunehmen und einzubinden – auf allen staatlichen Ebenen, in allen Gebietskörperschaften, in den Unternehmen, Kirchen und in der gesamten Zivilgesellschaft.

Pressemitteilung des Staatskanzlei Nr. 15 v. 21.01.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)