Das Personenbeförderungsgesetz ermächtigt nicht zum Erlass einer Rechtsverordnung, die gebietet, dass Taxis nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen. Das hat das BVerwG in Leipzig heute entschieden. Weiterlesen
Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)
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