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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Städtetag: Regierungsbezirk München – Ein spannender Vorschlag mit komplexen Folgen für die Praxis

28. Januar 2020 by Klaus Kohnen

„Der Vorschlag des Ministerpräsidenten, mit München einen achten Regierungsbezirk zu schaffen, klingt auf den ersten Blick spannend. Doch für die Praxis ist es nötig, vorher eine Fülle an komplizierten Fragen abzuklären“, sagt der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer: „Die möglichen Folgen einer Herauslösung der Landeshauptstadt aus dem über zwei Jahrhunderte gewachsenen Regierungsbezirk Oberbayern müssen gründlich zusammengetragen und dann erörtert werden. Für die Kommission unter der Leitung von Innenminister Joachim Herrmann gibt es also komplexe Arbeit, bei der sich der Bayerische Städtetag gerne ergebnisoffen einbringt.“

Mit Blick auf die großen Themenfelder Raumordnung, Regionalplanung, Landesplanung, Landesentwicklung, sowie die wichtigen Bereiche Verkehr, Schienenverkehr, Nahverkehr, Brückenbau und Straßenbau stellt sich laut Buckenhofer die Frage:

„Ist der geografische Zuschnitt auf das Gebiet der Landeshauptstadt München beschränkt? Oder ist daran gedacht, die direkten Nachbarlandkreise München, Dachau und Fürstenfeldbruck in den neuen Regierungsbezirk München einzubeziehen? Oder wird der Umfang gar noch weiter gezogen mit den Landkreisen Ebersberg, Erding, Freising und Starnberg? Mit Blick zum Beispiel auf Fragen der Stadt- und Landesplanung oder der Verkehrsplanung muss geprüft werden, ob ein auf die Landeshauptstadt München beschränkter Regierungsbezirk für die Praxis hilfreich wäre.“

Zu klären sind staatsrechtliche und kommunalverfassungsrechtliche Fragen der Aufgabenerfüllung der staatlichen Bezirksregierung und des kommunalen Bezirks. Die Folgen für den kommunalen Finanzausgleich im Freistaat sowie insgesamt die möglichen Auswirkungen auf die kommunalen Finanzverflechtungen zwischen Freistaat, kreisfreien Städten, Landkreisen, kreisangehörigen Gemeinden und Bezirken müssen geprüft werden, meint Buckenhofer:

„Vor allem beim System der Bezirksumlagen müssen Berechnungen angestellt werden, wie sich eine Herauslösung der Landeshauptstadt auf die kreisfreien Städte München, Ingolstadt und Rosenheim sowie auf die zwanzig oberbayerischen Landkreise auswirken wird. Mittelbar sind in Oberbayern davon wiederum über die Kreisumlagen die zehn Großen Kreisstädte und die 497 kreisangehörigen Gemeinden betroffen. Und durch den interkommunalen Ausgleich zwischen den bislang sieben Bezirken sind auch alle anderen bayerischen Kommunen betroffen.“

Pressemitteilung des Bayerischen Städtetags v. 28.01.2020

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