Gesetzgebung

StMI: Verbesserter Jugend- und Spielerschutz im Glücksspielwesen – Ministerrat beschließt Anpassung des bayerischen Ausführungsgesetzes an den dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag der Länder

Das Kabinett hat heute auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann dem Gesetzentwurf für einen besseren Jugend- und Spielerschutz im Glücksspielwesen zugestimmt. „Durch die Gesetzesänderung sollen neue, höhere Anforderungen an Wettbüros sowie erstmals Regelungen zu Mindestabständen zu Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Suchteinrichtungen geschaffen werden“, sagte Herrmann. Gleichzeitig soll das bayerische Ausführungsgesetz an den seit 1. Januar 2020 gültigen dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag der Länder angepasst werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, die zahlenmäßige Beschränkung der Wettbüros von bis dato 400 im Freistaat aufzuheben. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag wird nun in den Landtag eingebracht.

„Wir wollen auch weiterhin unserer Verpflichtung nachkommen, die Zahl der Wettbüros zu begrenzen und letztlich die Bürgerinnen und Bürger vor Spielsucht zu schützen. Hierfür bedarf es aber keiner festen Obergrenze, sondern qualitativer Kriterien“, so Herrmann.

Neben den Abstandsregeln gilt ebenfalls, dass in hauptgeschäftlichen Wettbüros weder technische Geräte zur Bargeldabhebung aufgestellt noch betrieben werden dürfen sowie ein Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken. Ebenso ist untersagt, Gebäude von Wettvermittlungsstellen von außen übermäßig auffällig zu gestalten, damit sie keinen zusätzlichen Anreiz für Glücksspiel bieten. Darüber hinaus muss ständig der Betreiber oder geschultes Personal vor Ort anwesend sein.

Pressemitteilung des StMI Nr. 29 v. 28.01.2020

Redaktioneller Hinweis

Vgl. den Gesetzentwurf der Staatsregierung zurÄnderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV) mit Stand 03.12.2019.