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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StK: Bayern behandelt das Thema Coronavirus mit höchster Sorgfalt – Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität / Dreiklang aus Prävention, Information und Reaktion

4. Februar 2020 by Klaus Kohnen

Der Schutz der Bevölkerung hat für die Bayerische Staatsregierung oberste Priorität. Das gilt auch für den neuartigen Coronavirus aus China. Die mögliche weitere Verbreitung des Virus gibt Anlass zu höchster Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Der Ministerrat hat heute umfassend über die aktuelle Lage beraten. Die bayerischen Gesundheitsbehörden sind gut gerüstet. Neben den getroffenen präventiven Maßnahmen werden lagebezogen weitere notwendige Schritte zum Schutz der Bevölkerung in Bayern ergriffen.

Nach Einschätzung von Experten der Gesundheitsbehörden ist das Risiko für die Bevölkerung durch das Coronavirus nach derzeitigem Kenntnisstand gering. Die Ansteckungsgefahr bei einer Infektion mit dem neuartigen Virus ist wissenschaftlich noch nicht konkret erforscht worden. Um die Ansteckungsgefahr durch Einreisende nach Deutschland bestmöglich zu minimieren, bedarf es rasch eines bundesweit einheitlichen Vorgehens.

Um die Bevölkerung in Bayern zu schützen, setzt der Freistaat auf umfassende Prävention, ausführliche Information und effektive Reaktion:

  • Die Spezialeinheit „Taskforce Infektologie“ wird etwa bei Gefahren durch Viren aktiv. Sie verfügt über jahrelange Erfahrung, ist jederzeit einsatzbereit und am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) angesiedelt. Aktuell kümmert sie sich unter anderem um die Identifikation und Betreuung möglicher Kontaktpersonen von Coronavirus-Fällen. Das bayerische Gesundheitsministerium hat lageangepasst ein Expertengremium gebildet. Die bayerischen Gesundheitsbehörden stehen durch diesen Stab intensiv mit dem Bundesgesundheitsministerium, dem Robert Koch-Institut, dem Europäischen Zentrum für Krankheitsprävention und -kontrolle sowie der Weltgesundheitsorganisation im Austausch. Erprobte Alarmpläne werden nun auch beim Thema Coronavirus angewendet. Sie sichern zügige Kommunikation aller Akteure, zum Beispiel Meldewege im Krankheits-Verdachtsfall oder die Ermittlung von Kontaktpersonen.
  • Bürger können sich per Telefon informieren. Beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde hierzu eine Telefon-Hotline (Telefon 0 91 31/ 68 08 51 01) eingerichtet. Alle bayerischen Gesundheitsämter sind umgehend und frühzeitig über die Entwicklung der Virusverbreitung in China und mögliche Folgen für den Freistaat informiert worden. Die niedergelassenen Ärzte in Bayern wurden durch die Gesundheitsbehörden über den Umgang mit Verdachtsfällen bei einer Infektion informiert. Krankenhäuser in Bayern wurden gebeten, sich auf die Aufnahme von Verdachtsfällen und Patienten mit einer bestätigten Infektion vorzubereiten.
  • Die bayerischen Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion gehen deutlich über die derzeitigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts hinaus. Dies betrifft das Angebot einer labordiagnostischen Untersuchung von Kontaktpersonen ohne Krankheitssymptome. Ferner gilt: Die Kontaktpersonen sollen – auch bei einem negativen Test – für die Dauer der Inkubationszeit zuhause bleiben und den Kontakt zu anderen Menschen meiden. Das LGL hat die sogenannte PCR-Diagnostik für den neuartigen Coronavirus nach Vorgaben des Konsiliar-Labors für Coronaviren etabliert, um im Verdachtsfall labordiagnostisch schnell reagieren zu können.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 27 v. 04.02.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

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